Aston Martin hat seinen Einspruch gegen die Disqualifikation von Sebastian Vettel nach dem Formel-1-Rennen in Ungarn zurückgezogen. Die Vorteile einer Anhörung vor einem Berufungsgericht seien nicht groß genug, begründete der Rennstall am Donnerstag seine Entscheidung. Zuvor hatten die Rennkommissare nach Beratungen am Montag bekanntgegeben, ein Aufrollen des Verfahrens abzulehnen. Aston Martin habe nicht die erforderlichen neuen „signifikanten Beweise“ vorlegen können.
Hintergrund des nachträglichen Ausschlusses von Vettel, der in Budapest Platz zwei belegt hatte, war die zu geringe Treibstoffmenge im Auto des Deutschen nach der Zieldurchfahrt. Nach Angaben des Technischen Delegierten hatten nur noch 0,3 Liter entnommen werden können. Ein Liter ist aber mindestens vorgeschrieben. Aston Martin beharrt weiter darauf, dass ein defektes Benzinsystem die Ursache für das Problem war. Das Team hatte argumentiert, dass seinen Daten zufolge noch deutlich mehr als ein Liter Treibstoff im Auto gewesen sein müsse.
Die „neuen Beweise“ dafür seien auch im Urteil der Rennkommissare anerkannt worden, behauptete das Team. Dennoch sei man zu dem Schluss gekommen, den Einspruch nicht weiter verfolgen zu wollen.
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