Zur Vorgeschichte: Vor Wochen wurde im Landhaus von Seiten der Firma, konkret die VGM Security GmbH mit Sitz in Innsbruck, gefragt, ob sie diese Überprüfungen durchführen dürfe. Das wurde auch geprüft und für gut empfunden. Daraufhin stellte die Firma Angebote an die Gemeinden. Und erhielt unter anderem auch den Zuschlag von der Gemeinde Ellmau.
Einem Mitglied des örtlichen Gemeinderates passten diese Kontrollen nicht und so fragte er bei der Gemeindeaufsicht der BH Kufstein nach. Eigentlich wollte er nur wissen, ob denn der Bürgermeister diesen Auftrag ohne Gemeinderatsbeschluss vergeben und ob die Gemeinde an Personen, welche Nicht-Angestellte der Gemeinde und somit keine Organe der Gemeinde sind, persönliche Daten der Gemeindebürger wie Grundbuchauszug, Meldedaten etc. weitergeben dürfe. Dass er in der Folge den „Amtsschimmel“ peinlich ins Wiehern brachte, damit dürfte er nicht gerechnet haben.
Zweite Rechtsauskunft komplett gegenteilig
Die Gemeindeaufsicht ihrerseits holte „zur genaueren Abklärung“ eine Rechtsauskunft beim Amt der Landesregierung ein. Und siehe da: Plötzlich kamen ganz andere Töne aus dem Landhaus. Wörtlich heißt es im Schreiben der BH Kufstein (das der „Krone“ vorliegt) an den Ellmauer Gemeinderat: „Die Kontrolltätigkeit zur Erhebung von Freizeitwohnsitzen kann wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht auf ein privates Unternehmen übertragen werden.“ Gleichzeitig wird darin aber darauf hingewiesen, dass noch heuer die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, die eine solche Übertragung erlauben. Entsprechende Gesetzesentwürfe seien in Begutachtung. Schlusssatz: „Die Gemeinde Ellmau wird angehalten, die Dienstleistung der Firma VGM Security GmbH bis auf weiteres nicht in Anspruch zu nehmen.“ Was das für bereits erfolgte Kontrollen und entstandene Kosten bedeutet, ist indes unklar.
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