Grundsätzlich ist die Einreise nach Italien und Kroatien aus Österreich für Erwachsene mit einem 3-G-Nachweis, dem Grünen Pass, möglich. Doch wer den Sommerurlaub noch vor sich hat und in eines der beiden beliebtesten Reiseländer der Österreicher im europäischen Ausland reist, sollte die aktuell gültigen, Corona-bedingten Bestimmungen für die Einreise und die Regeln vor Ort genauer kennen. Denn die Bestimmungen sind für Kroatien und Italien teils unterschiedlich.
„Die Lage kann sich abhängig von den Infektionszahlen rasch ändern - daher ist es ratsam, sich sowohl kurzfristig vor als auch während des Urlaubs zu informieren“, rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. „Grundsätzlich ist die Einreise nach Italien und Kroatien aus Österreich für Erwachsene mit einem 3-G-Nachweis möglich. Kinder sind bei der Einreise nach Italien ab sechs Jahren nachweispflichtig, in Kroatien erst ab zwölf Jahren.“ Achtung auf dem Weg nach Kroatien: Ab 23. August ist auch für den Transit durch Slowenien ein 3-G-Nachweis fällig.
Registrierung für Italien Pflicht, für Kroatien Empfehlung
Ohne Nachweis droht Quarantäne
Wer ohne 3-G-Nachweis nach Italien fährt, muss eine fünftägige Quarantäne antreten und zum Abschluss einen negativen Test vorweisen. In Kroatien müssen Reisende ohne 3-G-Nachweis einen Corona-Test nachholen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne bzw. kann diese ohne Test nach zehn Tagen beendet werden.
Italien: Online-Registrierung nötig
„In Italien ist vor der Reise außerdem eine Online-Registrierung mittels digitalem Passagier-Lokalisierungs-Formular, kurz dPLF, nötig. Bei Familien genügt es, wenn Minderjährige im Formular der Erwachsenen angegeben werden“, weiß Renner. „Für Reisen nach Kroatien wird eine Registrierung empfohlen.“
In Italien sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von einem Meter in der Öffentlichkeit Pflicht. „Seit Anfang August ist für den Besuch von z. B. Kinos, Museen oder Großevents sowie für den Innenbereich von Restaurants und Sporteinrichtungen ein 3-G-Nachweis erforderlich - das gilt für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren.“
Bestimmungen auch für Autofahrer
Reisende mit dem Auto in Italien müssen wissen: Sobald Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Auto unterwegs sind, müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Beifahrersitz muss frei bleiben und in jeder weiteren Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen auf den äußeren Plätzen sitzen.
Maskenpflicht für Erwachsene in Kroatien
In Kroatien gilt vor Ort aktuell Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab elf Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Tankstellen und sonstigen Dienstleistungsbetrieben. Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter.
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