Dieses ungewöhnliche Familiendrama hatte vor genau einem Jahr in Kärnten für Aufsehen gesorgt: Eine Lehrerin - mit guter Bildung und ebensolcher Position - war in Maria Rain zusammen mit ihrem halbwüchsigen Sohn nach einem vermeintlichen Gasunfall gerettet worden. Die Justiz glaubt dieser Version vom Gasunfall aber nicht: Der Mordversuch ist rechtskräftig.
Die 46-Jährige hatte angegeben, trotz Sommerhitze im Zimmer einen amateurhaft gebauten Griller benutzt zu haben - die starke Gasentwicklung, die sie und den 14-Jährigen beinahe das Leben gekostet hätte, sei lediglich ein Unfall gewesen. Die Justiz glaubte dieser Version nicht, da es Hinweise auf einen erweiterten Suizid gab: So hatte die Pädagogin zuvor laut Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth gezählte 585-mal nach Selbstmord-Begriffen gegoogelt.
Oberster Gerichtshof bestätigte Schuldspruch
Die Verurteilung wegen Mordversuchs fiel im Prozess unter Richterin Sabine Roßmann dennoch knapp aus - fünf von acht Geschworenen bejahten die Frage nach einer Vorsatztat, drei hatten dank Verteidiger Philipp Tschernitz offenbar Zweifel. Der Oberste Gerichtshof bestätigte aber nun den Schuldspruch: Die Laienrichter seien gut informiert gewesen; neue Erklärungsversuche, die Mutter sei nicht zurechnungsfähig gewesen, da sie an einer bipolaren Störung leide, seien überflüssig - „sie habe gewusst, was sie tat, als sie das eigene Kind zu töten versuchte.“
Über die Strafhöhe entscheidet nun noch das Oberlandesgericht Graz; weniger als die verhängten zehn Jahre können es aber nicht werden, da dies die Mindeststrafe darstellt.
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