Die bereits gültigen Corona-Regeln werden verlängert. Die Bestimmungen zu Veranstaltungen und Zusammenkünften wird um vier Wochen (bis 17. September), alle anderen Vorgaben bis Ende September ausgedehnt. Eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wurde am Mittwoch kundgemacht. Änderungen an den bestehenden Maßnahmen gibt es vorerst keine. Je nach epidemiologischer Lage sind aber Adaptierungen „jederzeit möglich“, so der Minister.
Die Bestimmungen zu den Veranstaltungen und Zusammenkünften können aus rechtlichen Gründen jeweils nur um vier Wochen verlängert werden - damit gilt bis 17. September für Zusammenkünfte ab 100 Personen weiterhin eine Anzeige-Pflicht. Ab 500 Personen müssen sie von der lokalen Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist wie bisher ein umfassendes Präventionskonzept, hieß es aus dem Gesundheitsressort. Ohne die Verlängerung würde die 2. Covid-19-Öffnungsverordnung mit 19. August außer Kraft treten.
Anpassung der Maßnahmen „jederzeit möglich“
Die übrigen ebenfalls in dieser Verordnung geregelten Maßnahmen werden ebenfalls verlängert - und zwar vorerst bis Ende September. „Eine Adaptierung der Maßnahmen ist aber abhängig von der epidemiologischen Lage jederzeit möglich“, betonte man im Gesundheitsministerium.
In Gastro und Fitness-Studio weiter nur mit 3G-Nachweis
Damit bleiben die bekannten Regeln aufrecht, allen voran die 3G-Regel, die Österreich bereits am 19. Mai eingeführt hat. Damit gilt weiterhin, dass nur getestete, geimpfte oder genesene Personen Zutritt zur Gastronomie, zu körpernahen Dienstleistungen und Tourismus- und Freizeiteinrichtungen haben. Die gleichen Regeln gelten für Kulturbetriebe - ausgenommen sind Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive - und nicht öffentliche Sportstätten wie Fitnessstudios.
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