Seit Tat in U-Haft

Terror in Wien: Erste Anklage gegen Dschihadist

Niederösterreich
19.08.2021 15:19

Nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt von Anfang November 2020 mit vier Todesopfern gibt es jetzt eine erste Anklage gegen einen Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft Wien will demnach gegen einen 25-jährigen Tschetschenen prozessieren, der sich seit der Tatnacht in Untersuchungshaft befindet. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

In der Anklageschrift berichtet die Staatsanwaltschaft laut „Standard“ von Treffen mehrerer IS-Anhänger, die „zumindest“ ab dem Sommer 2019 stattgefunden hätten. Bei diesen Treffen hätten die Teilnehmer „ihre radikalislamistische IS-Gesinnung und Überzeugung“ geteilt und bekräftigt. Außerdem seien dabei andere Anwesende beeinflusst und radikalisiert worden. Auch der - in der Tatnacht von der Polizei erschossene - Attentäter vom 2. November soll an diesen Treffen mindestens zweimal teilgenommen haben.

(Bild: APA/Roland Schlager)

Eigens Wohnung in St. Pölten gemietet
Ein weiterer Beschuldigter soll ab Juli 2020 für diese Zusammenkünfte sogar eine Wohnung in der St. Pöltner Birkengasse gemietet haben, dieser Mann gilt laut dem Bericht als „Schlüsselfigur“ - zumindest in der niederösterreichischen IS-Szene. Bei einer Hausdurchsuchung nach der Terrornacht sei in der Wohnung „eine umfangreiche Bibliothek“ gefunden worden, deren Inhalte eine „staats- und demokratiefeindliche Gesinnung widerspiegeln“.

Der Angeklagte sei mit dem Wohnungsmieter eng verbunden gewesen, er besaß außerdem einen der insgesamt drei Wohnungsschlüssel und habe sein Auto „dauerhaft“ vor der Immobilie geparkt. Eine Woche vor seinem Anschlag hat demnach der spätere Attentäter an einem der dort abgehaltenen Treffen teilgenommen. Der nun angeklagte Mann gab an, bis zu zehnmal in dieser Wohnung gewesen zu sein - aber nur zum Beten und Essen.

Anwalt erhebt keinen Einspruch gegen Anklage
Der Anwalt des Angeklagten, Nikolaus Rast, wird laut dem Bericht keinen Einspruch gegen die Anklage erheben. Laut ihm bestehen derzeit Unklarheiten, welches Gericht für den Fall zuständig ist, weil unklar sei, wo der erste Tatort war - und damit, ob das Gericht in Wien oder in St. Pölten zuständig ist. Das Oberlandesgericht Wien, das diese Entscheidung nun treffen muss, bestätigt, dass aktuell eine Zuständigkeitsfrage und auch eine Haftbeschwerde aufliegen.

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