Busfahrer verärgert

Ohne Nachweis über Fahrpraxis kein Taxischein

Tirol
20.08.2021 08:00
Mit dem Erwerb des Taxischeins wollte sich ein Busfahrer aus dem Bezirk Kufstein eigentlich einen Nebenerwerb schaffen. Doch stattdessen ärgerte er sich über ein bürokratisches Hindernis: Er musste erst nachweisen, dass er ein Jahr lang regelmäßig ein Fahrzeug gelenkt hatte.

„Seit 1983 habe ich den Pkw-Führerschein“, erklärt Mario Müller (Name geändert) gegenüber der „Krone“ erbost, „und seit 2006 auch den Busführerschein.“ Seit Jahren ist Müller Busfahrer, sitzt dementsprechend viel hinterm Steuer. Als er nun nach bestandener Prüfung seinen Taxischein bei der Bezirkshauptmannschaft abholen wollte, brachte ihm das allerdings nichts – diesen händigte man ihm trotz vorgelegtem Prüfungszeugnis, ärztlichem Attest und Führerschein nicht aus. „Ich konnte nicht nachweisen, dass ich ein Jahr Fahrpraxis habe“, ärgert sich Müller. Die Vorlage seines Führerscheins habe ebenso wenig gereicht wie der Verweis auf seinen Beruf als Buslenker.

Beweis durch Zulassung oder Bestätigung Dritter
Auf Anfrage erklärte das zuständige Klimaschutzministerium, wie der Nachweis über die BH erfolgt: „Diese prüfen zum Beispiel, ob auf die Bewerber ein Kfz zugelassen ist. Alternativ kann die Fahrpraxis auch über die Bestätigung eines anderen Zulassungsbesitzers glaubhaft gemacht werden.“

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Im Sinne der Verkehrssicherheit und auch der Sicherheit der Fahrgäste in Taxis muss in Österreich eine mindestens einjährige Fahrpraxis beim Erwerb des Taxisscheins glaubhaft gemacht werden.

Das zuständige Klimaschutzministerium

In der Wirtschaftskammer, die Taxifahrer ausbildet, schüttelt man über die Verordnung nur den Kopf. „Früher, als noch nicht so viel Auto gefahren wurde, hat das vielleicht Sinn gemacht“, meint Gabriel Klammer, Spartenobmann für Transport und Verkehr, „aber für uns ist das auch nicht nachvollziehbar.“ Die zuständige Stelle zeigt sich für eine Änderung dennoch nicht offen: „Dem Klimaschutzministerium ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ein ganz besonderes Anliegen – eine Änderung ist aus diesem Grund aktuell nicht geplant“, heißt es.

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