Das Land Burgenland muss nicht für durch die Pleite der Commerzialbank entstandene Schäden haften. Das Landesgericht Eisenstadt hat nun eine Klage von zwei Sparerinnen abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Klägerinnen möchte in Berufung gehen.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sieht die Rechtsansicht des Landes durch das Urteil „vollinhaltlich bestätigt“. Das Land treffe „keinerlei Verschulden an der Commerzialbank-Pleite“, es sei damit auch nicht haftbar. Es handle sich um einen Kriminalfall, ein etwaiges Behördenversagen sei auf Bundesebene zu suchen. „Es muss nun rasch geklärt werden, ob ein Kontrollversagen der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht vorliegt“, meinte Doskozil, der durch das Urteil auch das Bestreben des Landes, eine Amtshaftungsklage gegen den Bund einzubringen, bestätigt sieht.
Klagesumme belief sich auf über 500.000 Euro
Anwalt Ernst Brandl, der die beiden Klägerinnen vertritt, reagierte am Montag verärgert. Er habe das Urteil noch gar nicht zugestellt bekommen, insofern sei es „eigenartig“, dass es bereits den Medien kommuniziert werde. Bei einer Abweisung der Klage sei jedenfalls eine Berufung geplant. Die beiden Sparerinnen hatten bei der Commerzialbank jeweils mehr als die von der Einlagensicherung abgedeckten 100.000 Euro veranlagt und das Land deshalb auf über 500.000 Euro geklagt.
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