Für den für die Heeresübung verantwortlichen Oberleutnant, bei der keine 160 Meter von der Autobahn entfernt Nebelhandgranaten gezündet wurden, blieb es bei den vom Erstgericht verhängten sechs Monaten auf Bewährung. Die Strafen für zwei Korporäle, die den Einsatz geplant und das Zeichen zum Einsatz gegeben bzw. die Granaten geschleudert hatten, wurden von vier auf drei Monate bedingt reduziert.
Auf dem Truppenübungsplatz waren Nebelhandgranaten gezündet worden, um einen Einsatz bei schlechter Sicht zu simulierem. Der Wind trieb den Rauch jedoch auf das nahe gelegene Autobahnteilstück und hüllte dieses in eine kompakte Nebelbank. Wegen der schlechten Sichtbedingungen kam es zu einer Kollision, in die sieben Fahrzeuge verwickelt waren. Eine junge Tschechin kam dabei ums Leben.
"Sie haben genau den Vorschriften gemäß gehandelt", begründete Verteidiger Hermann Heller seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen die erstinstanzlichen Verurteilungen. Die Sicherheitsbestimmungen bei der Verwendung der Granaten hätten nur toxikologische Vorkehrungen erfordert. Im Übrigen habe die Justiz die falschen Personen zur Anklage gebracht: "Man hätte die heranziehen müssen, die die Vorschriften erlassen haben. Der Truppenübungsplatz stammt aus der Kaiserzeit. Der Handgranatenwurfplatz ist zu nah an der Autobahn dran. Man hätte also hergehen und die Situation neu bewerten müssen, als die Autobahn gebaut worden ist."
Die verurteilten Korporäle bedauerte Anwalt Heller ausdrücklich. Da sie sich noch in Ausbildung befanden und an die Befehlsstruktur gebunden waren, hätten sie gar keine andere Möglichkeit gehabt, als den Anweisungen des Oberleutnants zu gehorchen: "Was hätten sie tun sollen? Befehle sind zu befolgen."
Der Berufungssenat sah das anders. "Ein bloßes Sich-Zurückziehen auf Befehle kann ein selbstständiges Denken nicht ersetzen. Auch im Bundesheer muss jeder selbstständig denken. Schließlich sind wir in Friedenszeiten", stellte die Vorsitzende Christa Schroll fest. Dem Obergericht war nicht nachvollziehbar, weshalb sich die Verteidigung auf die fehlenden Sicherheitsbestimmungen konzentriert hatte: "Jedem maßgerechten Menschen musste doch klar sein, dass man da in unmittelbarer Nähe einer Autobahn starken Nebel produziert." Dass dies Gefahren mit sich bringe, "ist auch jedem sonnenklar. Da braucht's keine schriftliche Vorschrift. Die Sorgfaltswidrigkeit musste jedem Menschen erkennbar sein. Auch im Bundesheer und ohne Sicherheitsbestimmungen", betonte Schroll.
Das Landesgericht Korneuburg habe in erster Instanz "die Rechtsfrage richtig gelöst und keinen Fehler begangen". Das Ersturteil sei "nachvollziehbar, schlüssig und ordnungsgemäß", so die Senatsvorsitzende. Die Strafen für die beiden Korporäle wurden deshalb auf drei Monate auf Bewährung reduziert, da dieses Strafausmaß noch nicht der Auskunftspflicht unterliegt und das OLG den jungen Männern bei einer allfälligen Jobsuche außerhalb des Bundesheers die Zukunft nicht verbauen wolle, wie Schroll abschließend erklärte.
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