In Wien werden Corona-Tests künftig weniger lang als 3G-Nachweis gültig sein als bisher - bei PCR-Tests wird die Gültigkeitsdauer von 72 auf 48 Stunden reduziert, bei Antigentest gar auf 24 Stunden halbiert (siehe Video oben). Die Ärztekammer, SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) begrüßen die Maßnahme, die weiteren Bundesländer können sie sich zum Teil vorstellen, plädieren aber für eine bundeseinheitliche Regelung.
Mückstein begrüßte die Wiener Initiative aus epidemiologischer Sicht, hält eine Ausrollung auf ganz Österreich aber nicht für machbar. Man müsse sehen, dass in den Bundesländern eine Verkürzung der Testgültigkeit etwa aufgrund der größeren Entfernungen schwieriger umzusetzen sei. „In Wien geht das, da ist es möglich“, sagte der Minister mit Blick auf ein engmaschiges und umfassendes Testangebot.
„Schon jetzt für manche wenig überschaubar“
Das sehen auch die Länder so. In Kärnten etwa gibt es derzeit keine Bestrebungen, die bisherigen Test-Vorgaben zu ändern. Wie Gerd Kurath vom Landespressedienst sagte, wäre es aber wünschenswert, wenn überall die gleichen Gültigkeitsdauern gelten würden: „Schon jetzt sind die verschiedenen Gültigkeiten der einzelnen Tests für manche wenig überschaubar. Wenn dann noch Bundesländer eigene Regelungen haben, wird das komplett unübersichtlich.“
Aus dem Büro der steirischen Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hieß es ebenfalls, dass auf eine bundeseinheitliche Lösung gewartet werde.
Salzburg lehnt eine verkürzte Gültigkeit von Corona-Tests grundsätzlich nicht ab, setzt aber auch auf Einheitlichkeit. „Wenn Medizin und Wissenschaft das empfehlen, ist es durchaus sinnvoll anzupassen“, sagte ein Sprecher von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Aber: „Wenn ein Salzburger etwa nach Oberösterreich pendelt, mit ein und demselben Test, aber unterschiedlichen Gültigkeiten unterliegt, ist das sicher nicht zweckmäßig.“ Zudem sei „ein Konzept aus Wien nicht immer 1:1 auf alle Bundesländer übertragbar“.
In Tirol ist eine reduzierte Gültigkeitsdauer derzeit ebenso wenig angedacht wie in Vorarlberg. Auch dort ist man bestrebt, in Sachen Gültigkeitsdauer in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Bundesländern im Sinne der Einheitlichkeit bundesweit geltende gemeinsame Lösungen zu finden. Ebenso werden Niederösterreich und das Burgenland keine eigenen Schritte unternehmen.
In Oberösterreich betonte man im Büro der zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP): „Österreich ist ein kleines Land, es braucht für Vorgaben, die zur gesamthaften Bekämpfung der Pandemie dienen, eine bundesweite Einschätzung und eine bundesweite Lösung.“
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