Der ehemalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist am Freitag in der Causa Gesetzeskauf nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Dem ehemaligen FPÖ-Obmann wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. Auch sein Mitangeklagter, der Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasst wegen Bestechung ein Jahr bedingte Haft aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig - sowohl Strache als auch Grubmüller kündigten an, dagegen berufen zu wollen.
Schuldig erkannt wurden Strache und Grubmüller im Zusammenhang mit zwei Spenden Grubmüllers an die Bundes-FPÖ vom Oktober 2016 bzw. August 2017, die erste in Höhe von 2000 Euro, die zweite in Höhe von 10.000 Euro. Richterin Moravec-Loidolt gelangte zur Überzeugung, dass die beiden Angeklagten die Verbrechen der Bestechlichkeit und Bestechung verübt haben, wie sie in ihrer Urteilsbegründung erklärte.
Grubmüller habe jahrelang versucht, an die Mittel des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu gelangen. Da dies erfolglos blieb, habe er sich an Strache gewandt, führte sie weiter aus.
Die Chronologie beweise, dass der wichtigste Vorwurf der WKStA korrekt sei. Die Spende sei erfolgt, damit Strache „motiviert wird“, das sieht die Richterin als erwiesen an. Das Aktivwerden des Ex-FPÖ-Chefs nach der Spende lasse keinen anderen Schluss zu, als dass ihm die Spende bekannt war. Mittels eines Initiativantrags der Freiheitlichen zum PRIKRAF-Gesetz im Parlament sollte eine Änderung bewirkt werden, welche der Privatklinik Währing eine Aufnahme in den PRIKRAF möglich machen sollte.
„Man wusste, wofür man bezahlt“
Beide Angeklagten hätten gewusst, dass es eine Gesetzesänderung brauche. Das Argument, die Spende von 10.000 Euro im Sommer 2017 sei eine Unterstützung für den Wahlkampf gewesen, könne noch nicht gegolten haben. Korruption sei ein „Heimlichkeitsdelikt“, so die Richterin - da es zum Zeitpunkt der Spende bereits einen Initiativantrag gab, „wusste man also, wofür man bezahlt“.
„Ein faktischer Zusammenhang ist eindeutig erwiesen als Gegenleistung für die Spende eines wohlhabenden Freundes“, stellte die Richterin fest. Grubmüller habe wiederum die insgesamt 12.000 Euro nur deshalb gespendet, um sich der Unterstützung der FPÖ zu vergewissern, zeigte sie sich überzeugt. Ein anderes Motiv sei nicht erkennbar. Straches Verantwortung, er habe nichts von den Spenden gewusst, erschien dem Gericht dabei als „äußerst unglaubwürdig“.
Einen Freispruch gab es hingegen wegen der Einladung der Straches zu einer Reise nach Korfu. Es sei nicht auszuschließen, dass Strache, wie bei seiner Ibiza-Reise, seinen Kostenanteil gezahlt habe. Außerdem habe es wechselseitige Einladungen gegeben, da eine Freundschaft bestanden hatte.
Auch im Vorwurf der WKStA, dass Grubmüller Ende April 2019 eine weitere Spende für den FPÖ-Wahlkampf vor der Europawahl offeriert habe, gab es einen Freispruch. Hierfür reiche die Beweislage für Schuldsprüche nicht aus, befand die Richterin.
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Angeklagte legen Rechtsmittel ein
Sowohl Strache als auch Grubmüller, wirkten bei der Urteilsverlesung gefasst und zeigten keinerlei sichtbare Reaktionen. Nach einer kurzen Beratung mit ihren Anwälten kündigten die beiden Angeklagten an, gegen das Urteil berufen zu wollen. Sie hatten die Vorwürfe, strafbare Handlungen begangen zu haben, stets vehement bestritten.
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