Bis 5. September
Slowenien: Durchreise weiterhin ohne 3G-Nachweis
Slowenien hat für den Transitverkehr die Ausnahme von der 3G-Regel erneut verlängert. Somit braucht man für die Durchreise durch das Land vorerst bis zum 5. September keinen Nachweis über Test, Impfung oder Genesung vorzulegen, beschloss die Regierung in Laibach.
Personen auf der Durchreise, z.B. nach oder von Kroatien, können nach wie vor ohne Auflagen nach Slowenien einreisen. Sie müssen das Land in dem Fall aber nach spätestens zwölf Stunden wieder verlassen.
Verordnungen werden wöchentlich evaluiert
Ursprünglich wollte Slowenien ab 15. Juli die 3G-Regel auch für den Transit anwenden, ruderte jedoch im letzten Moment zurück und behielt diese Kategorie unter den Ausnahmen. Seither wurde die Ausnahme für Durchreisende mehrfach verlängert. In Slowenien werden die Corona-Verordnungen auf wöchentlicher Basis entweder verlängert oder abgeändert.
Auflagenfreies Einreisen mit Kind unter 15 Jahren
Zu den Einreisebestimmungen wurde auch eine neue Ausnahme von der 3G-Regel hinzugefügt. Demnach können auch jene Personen auflagenfrei einreisen, die die Grenze mit einem Kind unter 15 Jahren, das zu Erziehungs- und Bildungszwecken in das Land einreist, überqueren. Sie müssen aber innerhalb von zwei Stunden wieder ausreisen.
Weitere Ausnahmen vom der 3G-Regel gelten neben Transit auch für Gütertransport, für begleitete Kinder unter 15 Jahren, Berufspendler sowie Besitzer oder Pächter von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken auf beiden Seiten der Grenze.
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