Corona im Lehrsaal

1G-Regel an Unis? Faßmann zeigt sich skeptisch

Politik
27.08.2021 16:45

Je näher der Semesterbeginn an Österreichs Hochschulen und Universitäten rückt, desto brennender wird diskutiert, wie denn ein möglichst risikoarmer Präsenzunterricht ermöglicht werden könnte. Bildungsminister Heinz Faßmann hält zwar eine 1G-Regelung, also Zutritt nur für geimpfte Personen, für möglich. Die gesetzlichen Vorgaben bzw. das Hausrecht würden dies durchaus erlauben, so der ÖVP-Minister am Freitag am Rande des Forums Alpbach in Tirol. Allerdings zeigte er sich skeptisch bezüglich der Durchsetzung in der Praxis.

Bereits am Donnerstag hatte sich der Rektor der Uni Klagenfurt, Oliver Vitouch, im Ö1-Morgenjournal persönlich für eine 1G-Regelung ausgesprochen. Der Rektor der Uni Salzburg, Hendrik Lehnert, plädierte in den Medien ebenfalls für die 1G-Regelung. Diese sei einfacher zu kontrollieren. Zumindest bei Lehrveranstaltungen mit körperlicher Nähe - etwa Laborpraktika oder bei Sporteinheiten - sollen im Herbst an der Uni Salzburg nur Geimpfte Zutritt haben, so der Mediziner im Ö1-„Mittagsjournal“.

Aufnahmetest für die Medizinische Universität Wien im Juli 2021 (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Aufnahmetest für die Medizinische Universität Wien im Juli 2021

Am weitesten geht die Medizin-Uni Innsbruck: Sie hat für die Erstsemestrigen im Wintersemester 2021/22 den Nachweis einer vollständigen Impfung verfügt. Auch für die Teilnahme am Lehrbetrieb im klinischen Bereich ist dies vorgesehen, so Rektor Wolfgang Fleischhacker in einer Aussendung. „Die Impfung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrbetrieb an den Tirol-Klinken. Wir glauben, dass das für angehende Medizinerinnen und Mediziner, die wir ausbilden, zumutbar ist.“

„,Genesen‘ ist ein sehr brauchbarer Zustand“
Faßmann hält die 1G-Überlegungen der Rektoren für eine „mutige Aussage - keine Frage“. Angesichts des Bestrebens, Präsenzunterricht an Unis abzuhalten, „verstehe ich diese Intention vollkommen“. Er habe aber Zweifel, dass man das zu diesem Zeitpunkt durchsetzen kann: „Denn ,genesen‘ ist epidemiologisch gesehen ein sehr brauchbarer Zustand, um weitere Infektionen zu verhindern.“ Auch das „Geimpft“ durch einen aussagekräftigen Test zu ersetzen „halte ich für eine legitime Variante. Ich halte also viel von einer systematischen 3G-Regelung“, so der Minister.

Ähnlich sah man dies auch an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. „Wir werden an der Universität Innsbruck bis auf Weiteres an der 3-G-Regel, also geimpft, genesen oder getestet, festhalten“, erklärte Bernhard Fügenschuh, Vizerektor für Lehre und Studierende, auf APA-Anfrage. Dies entspreche auch dem, was man am Freitag im Rahmen eines Informationsaustauschs der Vertreter der Tiroler Hochschulen mit dem Bildungsminister besprochen habe.

Das Covid-19-Hochschulgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -Prüfungen sowie Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren ein „Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr“ verlangt werden darf. Wie dieser auszusehen hat, muss von den Rektoraten festgelegt werden.

Fiebermessung vor dem Aufnahmetest für das Medizinstudium an der Johannes Kepler Universtität in Linz im Jahr 2020 (Bild: APA-FOTOSERVICE/PHILIPP GREINDL)
Fiebermessung vor dem Aufnahmetest für das Medizinstudium an der Johannes Kepler Universtität in Linz im Jahr 2020

NEOS gegen 1G-Regelung an Unis
Die Österreichische HochschülerInnenschaft ist gesprächsbereit, verweist allerdings auf Personen, die nicht geimpft werden können, und ausländische Studenten, die mit in Österreich nicht anerkannten Impfstoffen immunisiert wurden. Die NEOS lehnen 1G an Hochschulen prinzipiell ab. „Genesene dürfen nicht ausgeschlossen werden. Dass die Impfung vor einer schweren Covid-Erkrankung schützt, steht außer Streit. Aber auch die Genesenen sind wenig gefährdet, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden“, erklärte Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre in einer Aussendung. „Viel wichtiger, als nun über 1G an Hochschulen zu fantasieren, wäre es, die Nachweise auch streng zu kontrollieren.“

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