Er sei „schockiert“, sagte der frühere Vizekanzler, schockiert über das „Fehlurteil“, wie er es sieht. 15 Monate bedingt wegen Bestechlichkeit lautet die Entscheidung der Richterin im Strafprozess gegen Heinz-Christian Strache. Was bedeutet das Urteil? Und wie geht es nun weiter?
Der ehemalige FPÖ-Chef muss die schriftliche Ausfertigung des Urteils abwarten, dann kann Verteidiger Johann Pauer die Berufung verfassen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes dürfte erst in etwa acht Monaten fallen. Bis dahin könnten weitere Anklagen erhoben werden. Ermittlungen gibt es in der Spesen- und Casino-Affäre.
Sollten dort Schuldsprüche folgen und dieses erste Urteil rechtskräftig werden, müsste darauf Bedacht genommen werden. Das Oberlandesgericht müsste letztlich eine Gesamtstrafe ausmessen.
Finanzielle Zukunft sieht weniger rosig aus
Strache ist mit seinen 52 Jahren noch weit vom Pensionsalter entfernt. Für seine Pensionsansprüche haben etwaige Verurteilungen aber keine Bedeutung. Denn der ehemalige Spitzenpolitiker ist erst 2006 als Abgeordneter in den Nationalrat eingezogen. Bereits seit 1997 gibt es keine „Politikerpension“ mehr und die Ansprüche von Abgeordneten und Ministern wurden in das ASVG-System überführt. Zahlungen gelten hier als Anrecht und müssen unberührt bleiben. Es sei denn, dass Schadenersatzforderungen an ihn gestellt werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.