Der Prozess um Pestizide im Ohlsdorfer Trinkwasser geht erneut zurück an den Start. Das Oberlandesgericht Linz hob erneut die Urteile des Landesgerichtes Wels auf. Damit muss der Fall rund um Entsorgungen von Flüssigkeiten in einer Deponie von vor acht Jahren nochmals neu verhandelt werden.
Die mutmaßliche Entsorgung von Flüssigkeiten in einer Deponie 2013 und 2014 wird die Gerichte weiter beschäftigen. In der ersten Verhandlung 2017 wurde ein Deponiemitarbeiter rechtskräftig freigesprochen. Ein weiterer dort Beschäftigter und ein Mitarbeiter der Entsorgungsfirma fassten Geld- und bedingte Freiheitsstrafen aus. Das Oberlandesgericht Linz hob die Urteile gegen sie aber auf.
Sechs Monate bedingt
Bei der Neuauflage des Prozesses im Juli 2020 wurde der Beschäftigte des Entsorgungsbetriebes zu sechs Monaten bedingt und einer unbedingten Strafe von 10.800 € verurteilt. Der Mitarbeiter der Deponie erhielt drei Monate bedingt und 2700 € Strafe.
Akteninhalte „vergessen“
Bei der Berufungsverhandlung schloss sich das Oberlandesgericht nun der Argumentation an, dass in der zweiten Verhandlung in Wels Akteninhalte aus dem ersten Prozess als zentrale Feststellungen im Beweisverfahren nicht vorgetragen worden seien. Deshalb wurde auch diese Urteile nun aufgehoben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.