Darf er bleiben oder nicht? Diese Frage, betreffend den Halleiner Amtsdirektor, entschied die Stadtpolitik am Montagabend.
In zwei Sitzungen sollte geklärt werden, ob der Halleiner Stadtamtsdirektor seine Position wieder übernehmen darf oder nicht. Am Ende entschied man sich einstimmig, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Außerdem kommt es zu einer sofortigen Suspendierung des Direktors.
Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) hatte bereits zuvor eine Disziplinaranzeige gegen den Mann erstattet, da er NS-Lieder, ein pornografisches Video und Geheimakten mit angeblichen Verfehlungen von 99 Mitarbeitern auf einem Firmenlaufwerk gespeichert haben soll (die „Krone“ berichtete). Der Beamte hatte zuletzt betont, er könne sich nicht erklären, wie die Lieder-Dateien auf das Laufwerk gelangt seien. Eine nationalsozialistische oder faschistische Gesinnung sei nicht Teil seines Weltbildes.
Bereits seit Mai ist der Halleiner Stadtamtsdirektor bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt - dagegen erhob der Beamte bereits Einspruch. Wird dieser Einspruch abgelehnt, entscheidet das Landesverwaltungsgericht über die Berufung des Bescheides.
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