Will Berufung einlegen
Staatsanwaltschaft ist das Strache-Urteil zu milde
Neben den Angeklagten Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller will auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil im Prozess um den Bestechungsvorwurf zur Finanzierung privater Spitäler berufen. Damit schätzt sie das Urteil als zu milde ein. Das Wiener Landesgericht hatte den früheren Vizekanzler und den Privatklinikbesitzer jeweils zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Gericht folgte dabei der Darstellung der Staatsanwaltschaft, der Unternehmer habe Strache durch Parteispenden in der Höhe von 12.000 Euro und eine Urlaubseinladung veranlasst, sich für eine Gesetzesänderung zugunsten der Privatklinik Währing einzusetzen. Strache fasste dabei 15 Monate bedingt aus, sein Freund Grubmüller ein Jahr.
Urteil wird angefochten
Kurz nach dem Urteil hatten die Angeklagten erklärt, sie würden dieses nicht hinnehmen. Strache selbst zeigte sich „schockiert“ ob des „Fehlurteils“. Doch auch die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteilsspruch nicht gänzlich einverstanden: Sie will ebenso Berufung einlegen und damit eine höhere Strafe für die Beschuldigten erwirken.
Zunächst muss dafür aber die schriftliche Ausfertigung des Urteils abgewartet werden - erst dann können die Berufungen verfasst werden. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts dürfte erst in etwa acht Monaten fallen. Bis dahin drohen dem ehemaligen Vizekanzler weitere Klagen - nämlich aufgrund von Ermittlungen in der Spesen- und Casino-Affäre.
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