Seit Mittwoch in Kraft

Verpflichtende Täterberatung: Viele Fragen offen

Österreich
02.09.2021 16:38

Seit Mittwoch ist die sogenannte verpflichtende Täterberatung in Kraft, die jeweils dann verhängt wird, wenn gegen den Täter ein Annäherungs- und Betretungsverbot ausgesprochen wurde. Einzig: Konkrete Inhalte, Konzept oder dergleichen sind nach wie vor unklar, wie seitens der Autonomen Frauenhäuser (AÖF) kritisiert wird. Beim Bundeskriminalamt kann man die Kritik nicht nachvollziehen.

Die Täterberatung umfasst eine sechsstündige Beratung in Gewaltprävention. Doch immer noch fehlt es an den Eckpunkten, die diese beinhalten sollen. Über die konkreten Inhalte, Konzept und Ausrichtung dieser Täterberatung sei „nach wie vor nichts bekannt“, erklärte Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin der AÖF.

„Transparenz und Information“ gefordert
Kritisiert wird der fehlende Austausch mit den Opferschutzeinrichtungen. „Wenn betroffene Frauen z.B. bei der Frauenhelpline 0800-222-555 anrufen, müssen die Beraterinnen zur Sicherheit der Frauen und Kinder konkrete Auskunft geben können, was in der Täterberatung passiert - leider wissen wir fast nichts dazu“, hieß es vom AÖF am Donnerstag. Deshalb werde „Transparenz und Information“ gefordert - durch einen regelmäßigen Austausch der Frauenhäuser, Frauenhelpline und Gewaltschutzzentren mit den Anbietern der Täterberatung und dem Innenministerium.

Ebenso müsse auch eine standardisierte und qualifizierte Ausbildung zur opferschutzorientierten Täterarbeit für alle Berater ermöglicht werden. Und zudem benötige es auch mehr Geld für Opferschutzeinrichtungen, „weil diese Täterarbeit noch mehr Arbeit im Opferschutz - noch bessere Betreuung und Begleitung - bedeutet“.

(Bild: stock.adobe.com)

„Wie werden Femizide und Mordversuche verhindert?“
Auch um das Äußerste zu verhindern, also einem Mord oder Mordversuch zuvorzukommen, darüber herrscht noch viel Unklarheit: „Es liegen uns auch keine Informationen vor, was mit amtsbekannten und gefährlichen Tätern passiert. Wer erstattet Anzeige in diesem Fall? Wie werden Femizide und Mordversuche verhindert?“, so Rösslhumer, die auch vor falscher Sicherheit für Betroffene warnte. „Es ist schwer vorstellbar, dass ein Weggewiesener innerhalb von nur sechs vorgegebenen Beratungsstunden Verantwortung für sein gewalttätiges Verhalten übernehmen kann bzw. wird.“

BK: „Treffen zum Thema Gewaltschutz“
Das Bundeskriminalamt (BK) erklärte man dazu unter anderem, in den kommenden Wochen werde ein weiteres interministerielles Vernetzungstreffen mit allen wesentlichen Akteuren im Gewaltschutz stattfinden. Manuel Scherscher, stellvertretender BK-Direktor, ortete gegenüber den Frauenhäusern gar „Befindlichkeiten“. Im Vordergrund müsse der Schutz vor Gewalt stehen. „Das bedingt einen umfassenden Schutz der Opfer, aber auch Maßnahmen, die aufseiten der Täter ansetzen.“

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