Dreieinhalb Jahre nach dem tragischen Tod des kleinen David nach einer Mini-OP am Salzburger Landesspital können die Eltern endlich aufatmen: Schuldsprüche wegen grob fahrlässiger Tötung gegen zwei Ärzte und Bewährungsstrafen - nicht rechtskräftig.
„Für mich war David ein Wunder. Sie, die zwei Ärzte, haben uns dieses Wunder, das Schönste, weggenommen. Ein Teil von mir ist für immer gestorben.“ Es sind die Worte von Edda P., Davids Mutter. Vorgetragen von Opfer-Anwalt Stefan Rieder, der im Saal 427 des Landesgerichtes Salzburg betonte: „Ein kerngesunder Junge stirbt in einem Spital mit Maximalversorgung. Es war kein Unfall, sondern die Ignoranz der Ärzte. Die OP hätte nicht stattfinden dürfen.“
Kurz nach Ende der OP gestorben
Davor hatte Staatsanwalt Marcus Neher den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung präzisiert: „Der springende Punkt ist, dass man nicht die Sechs-Stunden-Regel abgewartet hat.“ Denn: An jenem 16. April 2018 ist David mit vollem Magen ins Spital gekommen. Grund war ein Blutschwämmchen auf der Wange - ein Bagatell-Eingriff. Das Kind hatte narkotisiert kurz nach Ende der Mini-OP erbrochen, was zu Atem-Komplikationen und letztlich zum Tod des nur 17 Monate alten Buben führten.
Neues Gutachten bestellt
Mehr als ein Jahr dauerte es, bis Anklage gegen die Ärzte erhoben wurde. Im Dezember 2019 begann der Prozess gegen einen Kinderchirurgen und einen Anästhesisten. Doch das Strafverfahren entwickelte sich zu einer Gutachter-Schlacht: Im September 2020 beantragte das Gericht ein neuerliches Gutachten, nachdem Widersprüche aufgetaucht sind.
Nun, genau ein Jahr später, verkündete Richterin Gabriele Glatz die Urteile: zwei Schuldsprüche wegen grob fahrlässiger Tötung - acht Monate bedingt für den Kinderchirurgen, 16 Monate für den Anästhesisten. Nicht rechtskräftig.
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