Fall David

Nach der Verurteilung steht der nächste Prozess an

Salzburg
05.09.2021 11:30

Die „Krone“ berichtete: Nach den Schuldsprüchen gegen die zwei Ärzte - wegen grob fahrlässiger Tötung - ist im Fall David rechtlich gesehen noch lange nicht Schluss. Einerseits stehen Rechtsmittel im Raum. Andererseits wird ohnehin wieder am Landesgericht verhandelt - beim Zivilprozess gegen die Landeskliniken.

„Ärzte haben unseren David am Gewissen“: So titelte die „Krone“ am 19. August 2018. Mehr als drei Jahre später steht nun fest: Davids behandelnde Ärzte – ein Kinderchirug und ein Anästhesist – haben laut dem Landesgericht grob fahrlässig den Tod des Kindes zu verantworten. Die Richterin verurteilte die Mediziner zu acht bzw. 16 Monaten bedingter Haft, nicht rechtskräftig. „Es ist eine Erleichterung und eine Bestätigung“, sagen die Eltern.

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Wir können endlich ein wichtiges Kapitel der Aufarbeitung abschließen.

Papa Thomas G. und Mama Edda P.

Doch der „Fall David“ wird noch nicht ad acta gelegt. Zuerst sind die Anwälte der Ärzte am Zug: Es geht um Rechtsmittel. Die Anwälte können gegen das Urteil eine Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof (im Falle von Prozess-Fehlern) und Strafberufung an das Oberlandesgericht Linz (im Falle einer zu strengen Strafe) richten. Erst nachdem die höheren Instanzen entschieden haben, werden die Urteile rechtskräftig. Bis dahin ist selbst eine Prozess-Neudurchführung möglich.

Der kleine David wurde nur 17 Monate alt. (Bild: Tschepp Markus)
Der kleine David wurde nur 17 Monate alt.

Für die zwei Ärzte ist die Verurteilung ein schwerer beruflicher Rückschlag. Beide haben vor Prozessbeginn ihren Job in den Salzburger Landeskliniken verloren. Aktuell ist nur der Anästhesist arbeitslos.

Nächster Punkt: der Zivilprozess. Auch das Landesgericht wird sich mit dem Fall David noch einmal befassen. Wie „Krone“-Leser wissen, haben die Eltern bereits vor dem Strafverfahren Klage gegen die Salzburger Landeskliniken eingereicht. Es geht um einen Streitwert in Höhe von 81.000 Euro.

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