Zumindest 1072 Eltern wollen nicht, dass ihre Kinder eine öffentliche Schule besuchen. Bei zwei Drittel der betroffenen Kinder handelt es sich um Volksschüler. Der Anstieg ist enorm! Im Corona-Schuljahr 2020/21 wurden 299 Kinder zuhause unterrichtet, im Vor-Corona-Jahr 2019/20 nur 206. Bildungsdirektor Alfred Klampfer: „Diese Entwicklung hat sich schon im Sommer abgezeichnet. Wenn man davon ausgeht, dass wir in Oberösterreich rund 120.000 Pflichtschüler haben, dann ist der Prozentsatz der Kinder, die abgemeldet werden, überschaubar.“
Die andere Seite ist, dass den Kindern in der Schule nicht nur Fachwissen, sondern auch andere Erfahrungen wie die Auseinandersetzung und das Zusammenleben mit Gleichaltrigen und Identitätsentwicklung vermittelt wird. Wenn mir etwas Sorgen macht, dann der Umstand, dass diese Komponente im Heimunterricht wegfällt.
Bildungsdirektor Alfred Klampfer
Nur ein Formular zum Ausfüllen
Schwer gemacht wird der Schritt den Eltern nicht. Es reicht das Formular „Teilnahme am häuslichen Unterricht gem. § 11 Abs. 3 Schulpflichtgesetz“ auszufüllen. Viel wird dabei nicht abgefragt: Name der Schülerin/des Schülers, Geburtsdatum, Geschlecht, Schulsprengel und Schulstufe. Auch wer zu Hause den Privatunterricht erteilt, muss angegeben werden. Und ob diese Person vom Lehrplan Kenntnis hat.
Pürfung am Ende vom Schuljahr
Gründe, warum sich die Erziehungsberechtigten für den Privatunterricht entschieden haben, werden nicht erhoben. Auch ein klärendes Gespräch mit den Eltern ist nicht vorgesehen. Bildungsdirektor Klampfer: „Nach unseren bisherigen Erfahrungen sind den einen die Corona-Maßnahmen in den Schulen zu viel, den anderen zu wenig.“ Beide Gruppen halten sich ungefähr die Waage. Ob der Hausunterricht erfolgreich war, weiß man erst am Ende des Schuljahres. Da muss die Externistenprüfung abgelegt werden. Wer durchfällt, muss zurück in die Schule.
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