Die AK beanstandete 37 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airline Laudamotion und bekam nun großteils recht: Die Gerichte beurteilten 32 als unzulässig, etwa wegen intransparenter Formulierungen und unzulässiger Fristen. Nennenswert ist die Check-in-Gebühr - sie darf nicht verlangt werden, wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wird. Verfahren gegen Ryanair und WizzAir laufen noch.
Die Gerichte beurteilten gleich mehrere Gebührenklauseln als unrechtmäßig:
Zahlreiche weitere Klauseln sind wegen intransparenter Formulierungen und pauschaler und kaskadenartiger Verweise unerlaubt. Sie sind kaum zu lesen, teils unverständlich formuliert und mit vielen Querverweisen versehen, was die Lesbarkeit nicht erhöht. Weitere intransparente Bestimmungen betreffen Regelungen zu Buchungen, Buchungsgebühren, Gepäck und Zahlungsvorgängen.
Zwei Klauseln sind gröblich benachteiligend und daher unzulässig: Flugpassagieren wurde für die Geltendmachung ihrer Ansprüche ein „Laudamotion-Procedere“ aufgezwungen. Sie mussten ihre Ansprüche selbst geltend machen und durften keine Dritten dafür „einspannen“. Zudem mussten sie Laudamotion eine Frist von 28 Tagen gewähren. Laudamotion hat sich vorbehalten, Ansprüche nicht zu bearbeiten, bei denen diese „Regeln“ nicht eingehalten werden.
Weitere unzulässige Klauseln betreffen diverse Haftungsbeschränkungen der Airline hinsichtlich Handgepäck und Personenschäden sowie eine unzulässige Preisänderungsklausel, wonach sich Änderungen der Reisedaten oder -route auf den zu bezahlenden Flugpreis auswirken können.
Check-in-Gebühr zurückholen - so geht’s:
Sie können die Check-in-Gebühr bei Laudamotion zurückfordern, wenn Sie während der Buchung nicht darauf aufmerksam gemacht wurden und Sie die Gebühr am Flughafen zahlen mussten. Ein Musterbrief der AK hilft dabei. Wenn der Online-Check-In nicht klappt: Screenshot der Fehlermeldung machen und am Handy speichern oder ausdrucken.
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