Die im Fall David verurteilten Mediziner akzeptieren das Urteil nicht. Ihre Verteidiger haben beim Gericht volle Berufung angemeldet. Die Staatsanwaltschaft ist dagegen mit den Urteilen - der Kinderchirurg erhielt acht Monate und der Anästhesist 16 Monate bedingte Haft - einverstanden.
Das am Freitag gesprochene Urteil gegen zwei Ärzte im Salzburger „Fall David“ ist nicht rechtskräftig geworden. Die Verteidiger der Mediziner, die am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, meldeten volle Berufung an. Staatsanwaltschaft und Opferanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, sie sind mit dem Urteil einverstanden.
Acht Monate und 16 Monate bedingte Haft
Der Kinderchirurg erhielt acht Monate und der Anästhesist 16 Monate bedingte Haft. Über die vollen Berufungen muss nun das Oberlandesgericht Linz entscheiden. Die Bewährungsstrafen wurden unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen.
„Von unserer Seite gibt es kein Rechtsmittel“, sagte am Dienstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch Opferanwalt Stefan Rieder erklärte, „wir ergreifen kein Rechtsmittel“. Laut dem Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, meldeten die Verteidiger der Angeklagten Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe sowie wegen des Ausspruchs über die privatrechtlichen Ansprüche (jeweils 1000 Euro Schmerzengeld für die Eltern von David, Anm.) an.
David starb nach Routine-OP
Der 17 Monate alte David war nach einem Routineeingriff in den Salzburger Landeskliniken (SALK) gestorben. Die beschuldigten Mediziner hatten das Kind am 16. April 2018 unter Narkose operiert. Der Bub war dabei allerdings nicht nüchtern und atmete Erbrochenes ein. Er starb elf Tage später an einem Hirnschaden.
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