750 Euro netto zahlte ein Mieter für seine sanierte 80-Quadratmeter-Wohnung pro Monat – 60 Prozent über dem Richtwertmietzins. Durch das Urteil werden es nun rund 250 Euro weniger. Außerdem muss der Vermieter zu viel Verlangtes nachzahlen.
Der Mieter hatte argumentiert, dass die rund 160 Meter entfernte U6-Station Josefstädter Straße ein „Hotspot der Drogenkriminalität“ sei. Deshalb ließ er den Lagezuschlag von 3,50 Euro gerichtlich überprüfen. In den ersten beiden Instanzen blitzte der Mieter noch ab. Bezirks- und Landesgericht bestätigten den Zuschlag. Argumentiert wurde, dass sich U-Bahn, Ärzte, Geschäfte und Parks in der Nähe befinden. Doch der Mieter ging zum Höchstgericht und wurde für seine Hartnäckigkeit belohnt. Aus Sicht des Obersten Gerichtshofes wurde die straßenseitig gelegene Wohnung wegen des Verkehrslärms entwertet. Hinzu komme, dass die U6-Station Josefstädter Straße als Hotspot für Drogen- und Kleinkriminalität gelten würde – „mit regelmäßigen Polizeieinsätzen“. Dem Lagezuschlag wurde daher eine Absage erteilt.
Auswirkungen auch auf andere Wohnungen
Durch das Urteil könnten andere Altbaumieten in baulich vergleichbaren Gegenden billiger werden. „Diese Entscheidung beweist einmal mehr, dass es sich lohnt, die Miete überprüfen zu lassen“, meint MieterHilfe-Chef Christian Bartok. In jedem Fall sei aber eine Einzelprüfung notwendig. In den vergangenen Jahren konnte die Servicestelle jeweils über 16 Millionen Euro an zu viel bezahltem Zins im Altbau zurückholen. Bei den überprüften Fällen wurden im Schnitt um vier Euro pro Quadratmeter zu viel bezahlt.
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