„Krone“-Ombudsfrau

Tirolerin kämpft um Intensivpflege für zu Hause

Ombudsfrau
08.09.2021 08:00

Haben Intensivpflegepatienten kein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu Hause? Diese Frage stellt sich derzeit Leserin Josefa K., die auf ein Beatmungsgerät angewiesen ist. Ihren Antrag auf Pflege und Betreuung durch ein adäquates medizinisches Fachpersonal hat das Land Tirol vorerst abgelehnt.

Seit 15 Jahren ist Frau K. wegen einer seltenen Muskelerkrankung auf eine Beatmungsmaschine angewiesen. „Ich benötige eine intensivmedizinische Betreuung und kann keine drei Minuten alleine sein. Abgesehen davon stehe ich voll im Leben“, schildert die Mutter und Großmutter.

15 Jahre lang hat die intensive Betreuung der Lebensgefährte von Frau K. übernommen. Doch dessen Akkus sind jetzt leer. Die Familie hat sich wegen einer Entlastungspflege an das Land Tirol gewandt. Dort hat man eine Betreuung durch diplomiertes Krankenpflegepersonal mit Zusatzausbildung im Ausmaß von 90 Stunden pro Monat bewilligt. Ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man bedenkt, dass eine Betreuung 24 Stunden pro Tag notwendig ist.

In anderen Fällen hat das Höchstgericht bereits entschieden, dass die Pflege von Intensivpatienten zu Hause durch diplomiertes Krankenpflegepersonal zu erfolgen hat. (Bild: ©eggeeggjiew - stock.adobe.com)
In anderen Fällen hat das Höchstgericht bereits entschieden, dass die Pflege von Intensivpatienten zu Hause durch diplomiertes Krankenpflegepersonal zu erfolgen hat.

Als Alternative hat man Frau K. einen Platz in einem relativ weit entfernten Pflegeheim angeboten. Damit ist sie freilich nicht einverstanden: „Ich möchte ein selbstbestimmtes Leben bei und mit meiner Familie führen und meinen Enkelsohn aufwachsen sehen. Mit 64 Jahren will ich keinesfalls an ein Bett im Pflegeheim gefesselt werden.“

Land will „Sonder-24-Stunden-Betreuung“ bezahlen
Auf Anfrage der Ombudsfrau hat das Land Tirol nun angeboten, eine 24-Stunden-Personenbetreuung zu bezahlen. Was Fachleute für rechtlich und fachlich bedenklich halten. Immerhin handelt es sich bei Personenbetreuern nicht einmal um medizinisch geschultes Fachpersonal. Laut Land würde die Einschulung eines 24-Stunden-Betreuers auf das Beatmungsgerät jedoch vom Koordinator Außerklinische-Beatmung Tirol erfolgen. Für den Notfall wäre mit einer niederschwelligen Rettungskette vorgesorgt.

Höchstgericht hat in anderen Fällen bereits entschieden
Die Verantwortung würde freilich allein die Familie tragen. „In anderen Fällen hat das Höchstgericht bereits entschieden, dass für Patienten wie mich eine fachlich adäquate Betreuung bezahlt werden muss. Ich verstehe nicht, warum man sich da querlegt“, so Frau K. Warum also? Eine ordnungsgemäße Pflege kann für Tirol doch kein Problem sein, oder?

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