Tests, Masken, Pausen

Neue 3G-Regeln: Was Arbeitgeber darf und was nicht

Politik
09.09.2021 12:16

Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben sich auf einen neuen Generalkollektivvertrag geeinigt. Der bisherige war Ende August ausgelaufen. Firmen, die einen 3G-Nachweis verlangen, dürfen keine Maskenpflicht verhängen, so einer der Eckpunkte der Vereinbarung. Arbeitnehmer, die im Job eine Maske tragen müssen, haben nach drei Stunden Anspruch auf „mindestens zehn Minuten“ Pause von der Maske. Der neue Vertrag gilt per 1. September bis 30. April 2022.

Covid-19-erkrankte Arbeitnehmer dürfen nicht benachteiligt werden, ist im General-KV festgehalten. Aufgrund eines positiven Tests dürfen sie weder entlassen noch gekündigt oder anders benachteiligt werden. Einen Nachweis zum 3G-Status darf der Arbeitgeber verlangen, wie Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund und Landwirtschaftskammer am Donnerstag in einer gemeinsamen Aussendung mitteilten. Bestehende Regelungen, etwa in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt.

AK und WKÖ: Sicherheit für Betriebe und Beschäftigte
„In den vergangenen Wochen und Monaten hatten wir viele Anfragen unserer Mitglieder zu Maskenpflicht, Bekanntgabe des Impfstatus und 3G-Regelungen in Betrieben - der neue Generalkollektivvertrag schafft nun Klarheit und gibt sowohl Betrieben als auch Betriebsräten und Beschäftigten Sicherheit“, so AK-Präsidentin Renate Anderl.

„Die neuerliche Einigung auf einen General-KV gibt den Betrieben weiterhin Rechtssicherheit und bietet außerdem Schutz für die Arbeitnehmer“, erklärte WKÖ-Präsident Harald Mahrer. Geregelte Abläufe in den Betrieben seien damit gesichert. Nun gelte es, eine vierte Corona-Welle „so gut wie möglich einzubremsen und die Erholung der Wirtschaft nicht aufs Spiel zu setzen“.

Die Sozialpartner: Harald Mahrer (WKÖ), Josef Moosbrugger (Landwirtschaftskammer), Renate Anderl (AK), Wolfgang Katzian (ÖGB) (Bild: APA/HANS PUNZ)
Die Sozialpartner: Harald Mahrer (WKÖ), Josef Moosbrugger (Landwirtschaftskammer), Renate Anderl (AK), Wolfgang Katzian (ÖGB)

ÖGB: Rechtsanspruch auf Maskenpause
Dem ÖGB war es wichtig, „den Rechtsanspruch auf die Pause von der Maske, der auch bei etwaigen zukünftigen verschärften gesetzlichen Maßnahmen betreffend MNS gilt, erneut zu fixieren“, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. „Diese Erleichterung haben die Betroffenen nach mehr als einem Jahr ständigen Maskentragens verdient.“

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Praktikable und unbürokratische Lösungen sind ein Gebot der Stunde.

IV-Präsident Georg Knill

„In nach wie vor schwer planbaren Zeiten sind praktikable und möglichst unbürokratische Lösungen für den Arbeitsalltag ein Gebot der Stunde - für Unternehmen als auch Beschäftigte“, so IV-Chef Georg Knill. Die Verlängerung des General-KV leiste dazu einen Beitrag. Die Landwirtschaftskammer empfehle den Sozialpartnern der Land- und Forstwirtschaft, gleichartige Regelungen zu schaffen, so Präsident Josef Moosbrugger.

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