An den Hochschulen sind die Hörsäle in den vergangenen drei Semestern Corona-bedingt großteils leer geblieben. Das kommende Studienjahr soll nun allerdings wieder mit „größtmöglicher Präsenz“ stattfinden, wenn es nach Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geht. In einem Schreiben an die Rektoren appelliert er zu Semesterbeginn erneut dafür, „die Türen im Wintersemester 2021/22 möglichst offen zu halten“.
An den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen hat der Studienbetrieb dieser Tage bereits wieder begonnen, an den Unis geht das Wintersemester am 1. Oktober wieder los. Ziel der Hochschulen ist diesmal laut Bildungsministerium, beim Betrieb auf rund 70 Prozent Präsenzveranstaltungen zu kommen. Ganz ohne Online- und Hybridangebote wird es von Anfang an nicht gehen. Faßmann meinte, dass angesichts der schon jetzt steigenden Infektionszahlen die Hochschulen flexibel sein müssen. Es solle jedoch bei Bedarf auf zeitlich und örtlich begrenzte Maßnahmen gesetzt werden.
Optimistisch stimmt Faßmann jedoch die Verfügbarkeit der Impfung: Die Rückmeldungen zu den Impfquoten unter den Hochschulangehörigen seien gut. Grundsätzlich entscheiden die Hochschulen selbst, welche Corona-Schutzmaßnahmen an ihrem Standort gelten. Sie können noch strengere Regeln als die 3G-Regel festlegen, wenn sie das inhaltlich begründen können. Eine rechtzeitige Information an die Studenten sei dabei aber wichtig.
WU und TU setzen auf 3G und Registrierung
An der Wirtschaftsuniversität (WU) wird ein 3G-Nachweis und Maske benötigt, außerdem müssen Studierende bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen ihren Sitzplatz registrieren. An der Technischen Uni (TU) Wien setzt man neben 3G auf eine verpflichtende QR-Code-Registrierung am Campus bzw. im Hörsaal oder Lehrraum am Sitzplatz. In öffentlichen Bereichen wie Gängen oder Höfen sowie im Lehrraum bis zum Sitzplatz wird das Tragen einer Maske nur „dringend empfohlen“.
Auch an der Uni Graz ist der Zutritt zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und den Uni-Bibliotheken nur mit 3G-Nachweis möglich. Zusätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht, dafür können in Lehrräumen alle Plätze besetzt werden. Bei Veranstaltungen in Innenräumen darf es maximal 50 Prozent Raumauslastung geben und es werden Personenlisten geführt. An der Uni Innsbruck wird ebenfalls ein 3G-Nachweis verlangt, der stichprobenartig vom Wachdienst und auch den Lehrveranstaltungsleitungen kontrolliert werden kann. In den Uni-Räumlichkeiten dürfen nur gekennzeichnete Sitzplätze genutzt werden, abseits des Sitzplatzes gilt Maskenpflicht.
An der Uni Salzburg hat man sich nun doch nicht - wie zunächst von Rektor Hendrik Lehnert angedacht - für einen Zugang nur für Geimpfte und Genesene entschieden. Stattdessen gilt grundsätzlich die 3G-Regel mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz und Abstandsregeln bei den Sitzplätzen. Ist das Abstandhalten nicht möglich, muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wenn auch das nicht geht, dürfen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen; alle anderen müssen die Lehrveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren.
An Medizin-Uni in Graz gilt 2G-Regel
An den Medizin-Universitäten in Wien, Innsbruck und Graz bzw. der Medizin-Fakultät der Universität Linz gibt es unterschiedliche Vorgaben: Die Medizin-Unis Wien und Innsbruck verlangen ab dem klinischen Bereich einen Impfnachweis, in Graz gilt weitestgehend eine 2G-Regelung und in Linz die 3G-Regel.
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