Rote Liste erweitert

Verordnung: Impfung ist künftig ein Jahr gültig

Österreich
10.09.2021 17:46

Das Gesundheitsministerium lässt mit neuen Verordnungen für die Einreise nach Österreich und für die Schulen aufhorchen: Künftig werden in diesen Bereichen auch zwölf Monate zurückliegende Zweitimpfungen anerkannt. Bisher hatte die Corona-Impfung im Grünen Pass ein „Ablaufdatum“ von neun Monaten. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von 270 auf 360 Tage nach dem Zweitstich ist laut Gesundheitsministerium auch für die noch ausständige Verordnung zu den generellen Corona-Maßnahmen zu erwarten. 

Außerdem werden per Verordnung für mehrere Länder die Einreisebestimmungen verschärft, weil sie aus der Liste der Staaten mit einem geringen epidemiologischen Risiko fallen. Darunter befinden sich die USA sowie die Westbalkan-Staaten Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo und Albanien. Aus diesen Ländern darf man künftig nur noch mit einer Impfung einreisen, ebenso wie aus Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Israel, Japan und Thailand.

Neu auf der grünen Liste ist lediglich Uruguay, das bisher auf der roten Liste der Virusvariantenstaaten stand. Ebenso von dieser Liste gestrichen werden Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Hingegen werden künftig Costa Rica und Suriname als Virusvariantengebiete eingestuft. Für diese Länder gelten weitgehende Einreisebeschränkungen und eine verpflichtende Quarantäne.

Neue Corona-Maßnahmen - viele Details noch zu klären
Die Verordnung zu den generellen Maßnahmen dürfte voraussichtlich erst Anfang kommender Woche verfügbar sein - jedenfalls rechtzeitig, ehe am Mittwoch dann das nächste Paket zur Entschärfung der Corona-Krise in Kraft tritt. Etliche Details sind noch zu klären - in der Phase zwei des Stufenplans, die ab 15 Prozent Intensivbelegung in Kraft tritt. So muss die Verordnung klarstellen, ob die dabei vorgesehene 2G-Regel in der Nachtgastronomie nur für Gäste gilt oder auch für das Personal. Zugang nur für Geimpfte und Genesene ist auch in ähnlichen Settings geplant - hier muss die Verordnung wohl konkretisieren, was genau damit gemeint ist. 

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