Bildungsministerium:

Lern-Apps erhalten künftig Gütesiegel

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13.09.2021 14:32

Um Eltern, Lehrern und Schülern eine bessere Orientierung im kaum überschaubaren Angebot zu bieten, verleiht das Bildungsministerium künftig ein Gütesiegel für Lern-Apps. Entwickler können ihre Anwendungen bis 15. Oktober bei der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) einreichen. Sie werden dann von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern begutachtet und im Erfolgsfall mit der Zertifizierung bedacht.

„Qualitätssicherung ist einer der Eintrittsschlüssel für Bildung im Klassenzimmer der Zukunft“, meinte OeAD-Geschäftsführer Jakob Calice am Montag vor Journalisten. Gerade in letzter Zeit habe man gemerkt: „Gut gemeinte digitale Lernmaterialien waren nicht immer ganz so gut, manche waren veraltet.“

Apps müssen „K.o.-Kriterien“ erfüllen
Das soll sich mit dem Gütesiegel ändern. Die einzelnen Apps müssen zunächst „K.o.-Kriterien“ wie etwa die Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung oder Werbefreiheit erfüllen, bevor sie zur eigentlichen Prüfung zugelassen werden. Diese wird im Peer-Review-Verfahren organisiert: Lehrkräfte und ihre Schüler testen die Apps, anhand ihrer Bewertung erfolgt die Verleihung. Derzeit ist die Kapazität auf ca. 100 Bewerbungen pro Runde ausgelegt.

In einem Pilotverfahren wurden bereits acht Apps zertifiziert - darunter etwa die klassische Mathe-Software GeoGebra Rechner Suite. Das Gütesiegel gilt für zwei Jahre, anschließend muss es erneuert werden - weil sich „im digitalen Bereich vieles schnell verändert“, so Calice.

(Bild: guetesiegel-lernapps.at)
(Bild: guetesiegel-lernapps.at)

„Reduktion der Suchkosten“
Das Gütesiegel ist eine der Initiativen des Acht-Punkte-Plans des Bildungsministeriums für die Digitalisierung an Schulen, dessen bekannteste Punkte die Ausstattung von Schülern und Lehrern mit digitalen Endgeräten sind. Iris Rauskala, die für Digitalisierung zuständige Präsidialsektionschefin und Chief Digital Officer im Bildungsministerium, erhofft sich durch das Zertifikat etwa eine „Reduktion der Suchkosten für Pädagoginnen und Pädagogen“.

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