In Deutschland sollen für die meisten derzeit angebotenen Pkw mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) künftig keine Kaufprämie mehr gezahlt werden: Es sollen nur noch „Plug-ins“ mit einer elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometer gefördert werden. Das schaffen im Moment nur wenige.
Kunden haben aber noch mehr als ein Jahr Zeit, sich ein Fahrzeug zu den alten Bedingungen zuzulegen, die neue Regelung soll erst ab Oktober 2022 gelten. Ab 1. Jänner 2024 werden dann sogar 80 Kilometer verlangt. Bisher reicht eine WLTP-Reichweite mit Elektroantrieb von 40 Kilometern oder maximale CO2-Emissionen von 50 Gramm pro Kilometer. Dafür gibt es derzeit 6750 Euro (bei einem Nettobasispreis bis 40.000 Euro) oder 5625 Euro (Basispreis über 40.000 bis 65.000 Euro) Förderung.
Eines der wenigen Fahrzeuge mit ausreichend Reichweite ist etwa der Mercedes GLE 350de, der 106 Kilometer weit mit einer Batterieladung kommen soll.
Grundsätzlich wird die staatliche E-Auto-Kaufprämie bis Ende 2025 verlängert, bisher ist sie bis Ende 2021 befristet. Im vergangenen Sommer war die bestehende Kaufprämie (Umweltbonus) über eine „Innovationsprämie“ erhöht worden - Deutschland hatte so seine Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt. Seitdem sind die Neuzulassungen von E-Autos stark gestiegen.
Viele PHEVs werden nicht oder kaum geladen
Der ADAC begrüßte die strengeren Vorgaben für Plug-In-Hybridfahrzeuge als Voraussetzung für die Förderung. Die höheren Reichweiten im rein elektrischen Betrieb sollten aber nur ein erster Schritt sein, sagte eine Sprecherin. „Plug-in-Hybride, die auch als Einstieg in die Elektromobilität gelten, können zum Klimaschutz im Verkehr dann beitragen, wenn sie möglichst viel elektrisch gefahren werden.“ Bisher vorliegende Daten deuteten aber darauf hin, dass vor allem in der gewerblichen Nutzung noch deutliche Potenziale für höhere elektrische Fahranteile bestehen. Zu Deutsch: Sie werden zu selten aufgeladen. Deshalb sollten Teile der Förderung im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung an hohe elektrische Fahranteile gekoppelt werden.
In Österreich ist eine elektrische Mindestreichweite von 50 Kilometer vorgeschrieben, um die Förderung in Höhe von 2750 Euro zu bekommen. Von der NoVA-Befreiung profitieren jedoch so gut wie alle PHEVs.
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