Jetzt ist die Lockerung der Quarantäneregeln für Schulkinder mit positivem Corona-Test fix: Sie müssen wie erwartet nur noch fünf statt zehn Tage in Quarantäne und können sich dann freitesten. Nicht mehr die ganze Klasse muss in Quarantäne, sondern nur noch die direkten Sitznachbarn sowie „enge Kontakte“, heißt es in einem Erlass des Gesundheitsministeriums. An Volksschulen kann wie schon bisher bei nur einem Infektionsfall in der Klasse von einer Quarantäne der Mitschüler abgesehen werden.
Konkret ändert sich in Sachen Quarantänebestimmungen an den Volksschulen wenig. Bei Unter-Zehnjährigen gibt es schon jetzt die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Die Entscheidung darüber trifft die Gesundheitsbehörde.
Diese Kinder können also weiterhin in die Schule gehen, sollen allerdings freiwillig ihre sozialen Kontakte außerhalb einschränken. Sind zwei oder mehr Schüler innerhalb von 14 Tagen bzw. ein Erwachsener in der Klasse infiziert, hat die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilen bzw. der gesamten Klasse zu entscheiden. Diese Regelung bleibt bestehen.
Geimpfte Schüler sind grundsätzlich nur noch K2
Nach der Volksschule gilt nun für die Quarantäne die Vorgabe, dass grundsätzlich nur die direkten Sitznachbarn links und rechts sowie sonstige „enge Kontakte“ des infizierten Schülers in Quarantäne müssen. Das können etwa Schüler sein, die sich im Musikunterricht oder bei einer Gruppenarbeit für längere Zeit im Umkreis des infizierten Schülers aufgehalten haben.
Alle anderen werden nur dann nach Hause geschickt, wenn es im Einzelfall besondere örtliche Rahmenbedingungen gibt oder auch mehrere Infektionen in anderen Klassen verzeichnet wurden. Auch hier entscheidet letztlich die Gesundheitsbehörde. Geimpfte Schüler werden außerdem grundsätzlich nur als K2-Personen eingestuft.
„Deutliche Erleichterung für die Familien“
Sowohl für die Volksschulen als auch für die höheren Schulstufen gilt: Wer trotzdem in Quarantäne muss, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) freute sich am Dienstag in einem Statement, „dass es nun eine verbesserte Regelung des Gesundheitsministeriums gibt. Das bedeutet einen vermehrten Präsenzunterricht und eine deutliche Erleichterung für die Familien.“
Schon am Nachmittag hatte er vor einem „perforierten Schulalltag“ gewarnt, bei dem ständig Schüler in Quarantäne geschickt werden und nach ihrer Rückkehr eventuell bald wieder nach Hause müssen.
Die Regelungen sollen am Mittwoch erlassen werden und gelten unmittelbar. Sie sind eine Reaktion darauf, dass bereits kurz nach Beginn des Schuljahrs rund 400 Klassen in Quarantäne mussten, Tendenz steigend.
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