Der mutmaßliche Doppelmörder! Ist somalischer Asylwerber in Linz. Anerkannt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Typ, 28 Jahre jung, hat sich volllaufen lassen. 2,2 Promille. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Er knöpft sich zwei Frauen vor. Seine Ex und deren Freundin. Weil er sie grad beinander hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Er sticht, er prügelt, er massakriert. Nachbarn kommt der Lärm verdächtig vor, sie alarmieren die Polizei. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Gesetzeshüter finden zwei tote Frauen. Erstochen, erschlagen, massakriert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Somalier gesteht lallend die Morde. Es klicken die Handschellen. Leider zu spät. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Täter ist ein „alter“ Bekannter von Justiz und Polizei: Gewalttäter, (mutmaßlicher) Vergewaltiger. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Er sollte längst abgeschoben sein. Ist er aber nicht. Weil das Asylaberkennungsverfahren vor den Morden eingestellt wurde. Weshalb? Darüber zerbricht man sich jetzt den Kopf. Bislang vergeblich. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Doppelmord, der zudem ein Justizskandal ist? Möglich! Aber ... es gilt die Unschuldsvermutung.
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