Der Handel hat die am Mittwoch in Kraft getretene Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung mit scharfen Worten kritisiert. Dass die Handelsangestellten künftig stichprobenartig kontrollieren sollen, welche Kunden nicht geimpft sind und deshalb eine FFP2-Maske tragen müssen, sei „nicht ihr Job“, sagte GPA-Gewerkschafterin Anita Palkovich im Ö1-„Morgenjournal“. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck rückte bereits am Dienstagabend mit der Klarstellung aus, dass der Handel die FFP2-Maskenpflicht nicht kontrollieren müsse.
„Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt - keinesfalls ist es die Pflicht der Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlern die Möglichkeit zu geben - Möglichkeit ja, Zwang nein. Ich fordere den Handelsverband dringend auf, die Verbreitung dieser Unwahrheiten einzustellen“, so Schramböck.
Schramböcks Klarstellung ist „Fehlinformation“
Schon eine Woche vor der Veröffentlichung der neuen Verordnung hatte sich Schramböck (ÖVP) einen Schlagabtausch mit dem Handelsverband geliefert. Sie hatte zunächst verlautbart, dass nicht die Mitarbeiter, sondern die Polizei in Stichproben die Kontrollen durchführen sollen. Der Handelsverband bezeichnete diese „vermeintliche Klarstellung“ daraufhin als „Fehlinformation“.
Kunden zur Einhaltung der Maßnahmen verpflichtet
Am Dienstagabend schaltete sich auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in die Debatte ein. Grundsätzlich seien Kunden ohnehin „zur Einhaltung aller gültigen Maßnahmen verpflichtet“. Darüber hinaus sieht das Gesundheitsministerium sowohl den Handel als auch die Polizei in der Pflicht. Die Betreiber, also der Handel, hätten Sorgfalt für die Einhaltung der Maßnahmen zu tragen, so das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme.
Regeln „kaum mehr durchschaubar“
Insgesamt seien die derzeitigen Regelungen laut Palkovich „kaum noch durchschaubar“. Laut Maßnahmenverordnung gilt seit Mittwoch eine generelle FFP2-Maskenpflicht in Betriebsstätten des täglichen Bedarfs - also etwa in Supermärkten. Im „normalen“ Handel gilt die FFP2-Maskenpflicht wiederum nur für ungeimpfte Personen, wer geimpft ist, darf auch nur einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
„Ärger über Maßnahmen ist groß“
Ob jemand, der nur einen MNS trägt, auch tatsächlich geimpft ist, sollen die Handelsmitarbeiter stichprobenartig kontrollieren. „Wie sollen sich die Beschäftigten auskennen?“, kritisierte Palkovich das mittlerweile kaum mehr durchschaubare Maßnahmengestrüpp. „Der Ärger unter den Beschäftigten über die verordneten Corona-Schutzmaßnahmen im Lebensmitteleinzelhandel ist groß“, so Palkovich.
Der Ärger unter den Beschäftigten über die verordneten Corona-Schutzmaßnahmen im Lebensmitteleinzelhandel ist groß.
GPA-Gewerkschafterin Anita Palkovich
Kaum Zeit für Maßnahmen-Kontrollen
Außerdem sei während der täglichen Arbeit kaum Zeit für Kontrollen: „Der Arbeitsdruck ist enorm hoch, der Handel sucht überall Personal, das heißt, die aktuelle Mannschaft muss das Programm stemmen.“ Auch die Arbeitgeber im Handel murren. Die Angestellten könnten nicht zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch Gesundheitsdaten abfragen, kritisierte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. „Das ist einfach weltfremd.“
Es wäre wünschenswert gewesen, die Sozialpartner rechtzeitig einzubinden, so hätte man sich „so manche Diskussion erspart“. Die Beschäftigten seien keine „Hilfssheriffs“. Im Wortlaut heißt es in der Verordnung, dass die Kontrollen „das Ausmaß der Sorgetragungspflicht der Betreiber nicht überspannen darf“.
Vom Verbund der Shopping Center in Österreich heißt es, die Betreiber der Einkaufszentren sehen sich "außerstande, die neue Regelung in großer Zahl zu kontrollieren", so der ACSP, der Austrian Council of Shopping Places. In den 254 Shopping Centern des Landes würden pro Tag immerhin durchschnittlich 2,3 Millionen Menschen verkehren.
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