Moser legte der Klage zwei Privatgutachten betreffend einen 130 PS und einen 150 PS starken Ducato vor. Die Vorgangsweise sei vergleichbar mit Tricks von VW und Audi, aber mehr noch: „Fiat bzw. Iveco handelte gemeinsam mit Bosch mit besonderer Perfidität.“ Konkret hätten die Prüfer herausgefunden, dass die Abgasreinigung rund 26 Minuten nach dem Start komplett ausgeschaltet werde! „Statt den erlaubten 280 mg/km Stickoxid emittieren die Fahrzeuge dann beinahe das 10-fache, somit rund 2800 Mikrogramm“, zeigt der Rechtsanwalt auf.
Die Vorwürfe
Er versucht nun für seine zahlreichen Klienten eine Refundierung des Kaufpreises zu erhalten – konkret über Urteile wegen sittenwidriger Schädigung, zivilrechtlichem Betrug, falscher Garantieerklärung usw. Immerhin drohe den Fahrzeugbesitzern ja sogar der Verlust der österreichischen Zulassung, weil die Fahrzeuge oft nicht einmal die Euro-1-Norm erfüllen.
Schreiben nach Holland
Beklagte Partei ist primär der Stellantis-Konzern (entstanden nach der Fusion von Peugeot Société Anonyme und Fiat Chrysler Automobile), die ersten Aufforderungsschreiben gingen nach Amsterdam als Konzernsitz. Sämtliche Ansprüche werden aber derzeit bestritten, obwohl diesbezüglich seit drei Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Italien anhängig sei, was die Klagen nötig mache. Italien setze offenbar auf Schweigen und Bestreiten, so Moser. An einigen Landesgerichten bis nach Graz und Wien wurde bereits ein erster Schwung an Klagen für dort beheimatete Ducato-Nutzer eingebracht. Diese Woche wurde nun die erste derartige Klage für einen Tiroler Klienten am Landesgericht Innsbruck erhoben.
Beweislast erdrückend
Moser, der Konsumenten auf www.abgasanwalt.at informiert, ist vorerst optimistisch. „Angesichts der erdrückenden Beweislage und der an sich einfach nachzuweisenden Abschaltung der Abgasreinigungsanlage dürften die Verfahren einfacher, weniger kostenintensiv und hoffentlich auch rascher durchzuführen sein als so mancher Prozess gegen die größten Autohersteller der Welt.“ Positiv für sämtliche Kläger: Die Zuständigkeit der Wohnsitzgerichte in Österreich wurde vom Europäischen Gerichtshof schon im Jahr 2020 geklärt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.