In eineinhalb Jahren Pandemie hatte man genügend Zeit, Maßnahmen für den Schulbetrieb auszuarbeiten und rechtzeitig zu kommunizieren. Doch es herrscht Verunsicherung an den Schulen: Was passiert mit Schülern von erkrankten Lehrern? Und darf Kindern ohne Testnachweis der Zutritt verwehrt werden?
Mit Stand Mittwoch sind bereits 393 von etwa 11.000 Klassen in Wien in Quarantäne. 388 Schulen sind teilgesperrt. Die Zahlen haben sich seit Freitag sogar verdreifacht.
Trotzdem ist immer noch einiges unklar. Bei den Quarantäneregeln wird über Änderungen diskutiert. Wie lange dauert die Absonderung? Welche Schüler sind betroffen? Noch gilt laut Bildungsdirektion der „alte“ Erlass mit zehn Tagen bzw. der ganzen Klasse.
Nächster Punkt: Wo sollen die geimpften K1-Personen hin, die zwar an der Schule bleiben dürfen, aber deren Klasse aufgelöst wurde? „Die Schüler müssen betreut werden. Doch ist es epidemiologisch sinnvoll, sie in andere Klassenverbände zu setzen?“, fragt Lehrervertreter Thomas Krebs. Und wie wird vorgegangen, wenn eine Schularbeit angesetzt wurde, aber zahlreiche Kinder in Quarantäne sind? „Wir wissen noch nicht einmal, wie wir die Schüler in diesem Jahr benoten“, so Krebs weiter.
Die Entscheidung, welche Schüler eines erkrankten Lehrers in Quarantäne müssen, obliegt der Gesundheitsbehörde.
Thomas Krebs, Lehrervertreter
Das Chaos trägt mittlerweile gefährliche Blüten: An einem Gymnasium im 18. Bezirk wurde ein Lehrer positiv getestet. Niemand wusste, welche seiner Schüler in Quarantäne sollten. Die Entscheidung obliegt nämlich der Gesundheitsbehörde. „Das ist immer ein Lotteriespiel, was da kommt und vor allem wann“, sagt Krebs.
Und auch das Testsystem mit „Alles Gurgelt“ sorgt nach wie vor für Probleme. „QR-Codes funktionieren nicht. Unser Lehrpersonal wird ab sechs Uhr Früh von Eltern angerufen, weil sie sich nicht ins System einloggen können“, schildert Mario Matschl, Direktor der Mittelschule Kagran. Ein Gymnasium im 14. Bezirk droht den Eltern bereits, dass Schüler an Montagen ohne gültiges Testergebnis nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Aber: „Das ist rechtlich nicht umsetzbar. Es muss ein Ersatz, wie etwa ein Antigen-Test, angeboten werden“, heißt es aus der Bildungsdirektion.
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