Am Montag erklärte sich der zuständige Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig für den Fall um die 36-jährige Prostituierte, die inzwischen das Land verlassen hat. "Aus unserer Sicht hat das bisherige Beweisverfahren ergeben, dass der dringende Verdacht in Richtung versuchten Mordes gegeben ist", stellte Richterin Karin Beber fest.
Damit ist klar, dass sich der Zuhälter Bogdan N. in einigen Monaten vor einem Schwurgericht verantworten muss. Dasselbe gilt für die beiden Mitangeklagten - "Cretus" Cousin und sein Chauffeur -, die dem 30-Jährigen bei der Tat wesentliche Hilfe geleistet haben sollen. Ihnen drohen damit zehn bis zwanzig Jahre oder gar lebenslange Haft.
"Wollten Frau nicht töten"
Die Staatsanwaltschaft hatte das Trio lediglich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen angeklagt. "Ich glaube nicht, dass sie vorhatten, diese Frau zu töten, und auch nicht, dass sie sich während der Tat damit abgefunden haben, dass sie stirbt", so Anklage-Vertreterin Sabine Rudas-Tschinkel beim Prozessauftakt am vergangenen Dienstag (siehe Infobox).
Für das Gericht war dies vor allem nach den Ausführungen der Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich offenbar nicht mehr nachvollziehbar. Diese erklärte: "Ja, es hat Lebensgefahr bestanden. Das kann ich nach Rücksprache mit der Klinik eindeutig sagen."
"Zünd' sie an!"
Die Prostituierte war seit Längerem auf der Linzer Straße ihrem Gewerbe nachgegangen. Wiederholt wies sie "Cretus" finanzielle Forderungen zurück. Als sie am 16. Mai 2010 nach Mitternacht mit zwei Kolleginnen die Diskothek "Fantastique" aufsuchte, soll der Zuhälter laut Anklage beschlossen haben, sie zu bestrafen.
Gemeinsam mit seinem Cousin soll er die Frau zunächst mit Schlägen in ein Zimmer befördert und mit den Worten "Willst du endlich zahlen? Du schuldest mir bereits 3.000 Euro" das Geld verlangt haben. Als die Rumänin neuerlich verneinte, soll ihr "Cretus" Cousin auf den Befehl "Zünd' sie an!" zunächst die Haare angesengt haben. Danach schickte "Cretu" seinen ebenfalls anwesenden Chauffeur nach einer Flasche Benzin.
Wer die Frau mit der Flüssigkeit übergossen hatte, blieb in der Verhandlung unklar. Während "Cretu" seinen Cousin belastete, versicherte dieser, "Cretu" habe das erledigt und auch zum Feuerzug gegriffen. Auch das Opfer selbst, das im Vorfeld einvernommen wurde, hatte diesen Teil der Tat "Cretu" zugeschrieben.
"Typisches Denkzettel-Geben in diesem Milieu"
"Cretu" stellte das wortreich in Abrede: "Ich? Warum? Ich bin Nichtraucher. Wahrscheinlich hat man ihr Geld angeboten, damit sie das sagt." "Cretu" bestritt auch die im Raum stehende Tötungsabsicht: "Hätten wir was Schlimmeres machen wollen, hätten wir sie von der Straße weggebracht und in den Wald gebracht und niemand hätte etwas gemerkt." Das deckte sich mit der Verteidigungsstrategie seines Verteidigers Rudolf Mayer, der betonte, die inkriminierte Tat sei "das typische Denkzettel-Geben in diesem Milieu".
Das Opfer hatte zweit- und drittgradige Verbrennungen im Gesicht, an Kopf, Hals und an der Brust. 13 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt. Die Frau dürfte 30 bis 60 Sekunden in Flammen gestanden sein, ehe es ihr gelang, die Flammen einzudämmen. Beim Löschversuch verbrannten auch ihre Hände.
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