Fünf statt zehn Tage

Quarantäne auch in Kindergärten verkürzt

Wien
16.09.2021 16:14

Ab sofort gelten auch in Wiener Kindergärten und Horten verkürzte Quarantäne-Zeiten. Wie an Schulen können sich Kinder, die aufgrund eines anderen Kindes in Isolation befinden, bereits nach fünf anstatt zehn Tagen per negativem PCR-Ergebnis freitesten.

In Quarantäne müssen in den Kindergärten alle Kinder, die mit dem Infizierten engen Kontakt hatten (Sitznachbarn wie in der Schule gibt es nicht, Anm.). Davon ausgenommen sind nur genesene Kinder, die als K2-Personen eingestuft werden können. Nach dem Freitesten am fünften Tag nach dem Letztkontakt mit dem infizierten Kind darf man wieder in den Kindergarten, muss allerdings bis Tag zehn abseits davon daheim bleiben. Außerdem muss ab Tag zehn ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden.

(Bild: AFP (Symbolbild))

Eine Sonderregel gibt es, wenn zwei oder mehr Kinder bzw. eine Lehr- oder Betreuungsperson in der selben Gruppe positiv getestet werden. Dann entscheidet die Gesundheitsbehörde über eine Quarantäne - sind aber durchgehend Masken getragen worden, soll grundsätzlich auch bei weiteren Fällen von einer Quarantäne abgesehen werden.

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