Cyber-Mobbing, Cyber-Bullying und Sexting: Die Kriminalität im Internet nimmt stark zu. Aber ab wann spricht man überhaupt von einem Vergehen? Damit es strafbar ist, müsse es übers Internet stattfinden und es brauche eine gewisse Publizität, erklärt Rechtsanwältin Carmen Thornton im krone.tv-Talk „Nachgefragt“. „Man sagt, wenn es mindestens 10 Leute mitbekommen, ist es Cyber-Bullying. Private Nachrichten fallen hier nicht darunter.“
Mag. Carmen Thornton, Rechtsanwältin
(Bild: krone.tv)
Wenn man von Cyber-Mobbing betroffen ist, kann man Strafanzeige stellen. Wichtig sei, dass man hier die Nachweise von Screenshots hat, am besten auch mit Datum. „Wenn man sich die Kriminalstatistik anschaut, wird man sehen, dass die Anzeige von Cyber-Mobbing nicht wahnsinnig erfolgversprechend ist“, so Thornton. Im Jahr 2020 hatte man nur vier strafbestimmende Verurteilungen. „Da sieht man das hier wirklich noch Luft nach oben ist.“
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