„Mir liegt es nicht daran, dass der Angeklagte im Gefängnis sitzt. Mir liegt nur daran, dass die Bootsfahrer mehr aufpassen. So etwas darf nie mehr passieren“, sagt Dieter Heinz. Der Flachgauer mit 30 Jahren Taucherfahrung war an jenem Schicksalstag mit seiner Tochter in Malinska tauchen – als das Schlimmste passierte. Ein Motorboot-Unfall, der Verenas Leben mit einem Schlag beendete.
Seither sind die kroatischen Behörden aktiv: Im August 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, am 6. Juli 2021 begann der Strafprozess am Gericht in Rijeka. Auch Dieter Heinz sagte als Zeuge aus: „Ich war erstaunt über die Berge von Dokumenten. Ich habe auch das Gefühl, dass die Richterin das Verfahren sehr ernst nimmt.“ Zudem konnte Heinz die Behauptungen der Verteidigung entgegentreten, wie er erzählt.
Dino D. fühlt sich nicht schuldig am Tod Verenas
Der Angeklagte Dino D. (28) hat den Vorwurf nach §225 Abs. 4 des kroatischen Strafgesetzbuches (Gefährdung durch besondere Verkehrsarten) bestritten: Er sehe sich nicht schuldig. Damals sei er von der Sonne geblendet worden, habe auch wegen der Wellen die Taucher, sowie deren Boje, nicht gesehen. Er habe sogar nicht erwartet, dass in dem Bereich Personen tauchen. Und: Er behauptet, die Geschwindigkeit verringert zu haben. Dem widerspricht Heinz: „Er hätte vom Gas gehen müssen, das hat er nicht gemacht.“
Der Angeklagte hat es verabsäumt, Gewässer und Navigationsroute zu beobachten, und das Tempo des Bootes zu reduzieren. Damit hat er das Leben anderer gefährdet, und Verena und Dieter nicht gesehen. Er saß keinen Tag im Gefängnis.
Opfer-Anwalt Ivan Primorac
Der Prozess dreht sich auch um weitere Fragen, wie der Entfernung des Unfallortes zur Küste. Dazu haben bereits mehrere Zeugen und Gutachter ausgesagt, erklärt der kroatische Opfer-Anwalt, Ivan Primorac. Am 5. Oktober wird die Verhandlung in Rijeka fortgesetzt - dem Angeklagten drohen bei einer Verurteilung zwischen drei und 15 Jahre Haft.
Danach dürfte der Unfall Thema eines Zivilprozesses werden: Primorac kündigt eine Klage gegen die betroffene Versicherungsfirma an. Laut Primorac habe der Bootsbesitzer keine gültige Fahrerlaubnis besessen, das Boot war auch de facto nicht zugelassen. Und der Besitzer habe es erst tags nach dem Unfall zur Inspektion gebracht...
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