Die FPÖ leitet in gleich zwei Belangen rechtliche Schritte ein: Herbert Kickl erklärte in einem Statement, gegen die Behauptung von „Falstaff“-Herausgeber Wolfgang Rosam, er sei geimpft, vorzugehen. Dieser habe ihm unterstellt, „die Öffentlichkeit über meinen Impfstatus zu belügen“, schimpfte der FPÖ-Chef. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Schulverordnung für das aktuelle Schuljahr wird ebenfalls eingebracht.
„Ob sich jemand gegen Corona impfen lässt oder nicht, muss seine freie Entscheidung sein. Das ist der freiheitliche Zugang. Ich bin nicht geimpft. Wolfgang Rosam aber unterstellte mir, die Öffentlichkeit über meinen Impfstatus zu belügen“, ärgerte sich FPÖ-Chef Herbert Kickl.
„Glaubwürdigkeit durch Fake-Vermutungen untergraben“
Sein Impfstatus dürfte dem Journalisten Rosam „reichlich egal sein - so wie mich seiner nichts angeht“, so Kickl weiter. „Aber es ging ihm offenbar darum, meine politische Glaubwürdigkeit durch Fake-Vermutungen und deren Wiedergabe zu untergraben. Das lasse ich mir nicht gefallen, wir leiten rechtliche Schritte gegen Rosam ein.“
Rosam hatte in einer TV-Show behauptet, Kickl habe sich „heimlich impfen lassen“. Diese „als Verdächtigung geäußerte Tatsachenbehauptung“ sei falsch, erläuterte auch Medienanwalt Christoph Völk. „Rosam unterstellt Herbert Kickl mit seinen Äußerungen implizit, dass er eine verlogene Politik betreibe, die seinen Rücktritt zur Folge haben müsste. Dies ist ehrenbeleidigend und kreditschädigend, auch Verdächtigungen sind tatbildlich. Entscheidend ist nämlich, wie der Mitteilungsempfänger, also in diesem Fall die Zuschauer, Rosams Äußerungen auffassen.“
„Klare Strafsanktion gegen ungeimpfte Lehrer“
Außerdem wird von der FPÖ eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Schulverordnung eingebracht. In der Verordnung werde ein indirekter Impfzwang festgeschrieben und das widerspreche allen schulgesetzlichen Vorgaben. Bildungsminister Heinz Faßmann hätte eine solche Regelung niemals ohne gesetzliche Basis erlassen dürfen, so der freiheitliche Bildungssprecher Hermann Brückl und Bundesrat Michael Schilchegger.
„Die neue Covid-19-Schulverordnung zwingt ungeimpfte Lehrer nun auch erstmals dazu, sich mindestens einmal pro Woche einen externen PCR-Test zu organisieren und selbst zu bezahlen. Jene kostenlosen PCR-Tests, die von den Behörden zur Testung von Schülern organisiert werden und in der Schule ohnehin zur Verfügung stehen, werden als Nachweis nicht anerkannt“, erklärte Schilchegger. „Es handelt sich hierbei also um eine klare Strafsanktion gegen Lehrer, die sich - aus welchem Grund auch immer - gegen eine Impfung entschieden haben.“
„Covid-Willkür nicht widerspruchslos hinnehmen“
Schilchegger hat als Rechtsanwalt bereits mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Covid-Maßnahmen für die FPÖ eingebracht. „Leider sind auch willkürliche Regelungen vorläufig rechtsverbindlich. Bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird diese Verordnung schon wieder obsolet geworden sein“, bedauerte dieser. „Dennoch ist unsere Beschwerde ein Zeichen dafür, dass Schüler, Eltern und Lehrer für ihre Grund- und Freiheitsrechte einstehen und nicht jede Covid-Willkür widerspruchslos hinnehmen.“
Im Bereich des Schulwesens habe man in enger Abstimmung mit dem Freiheitlichen Lehrerverein schon vor einem halben Jahr Verfassungsbeschwerden gegen die „unverhältnismäßigen Test- und FFP2-Maskenpflichten an den Schulen eingebracht. Diese Beschwerden sind derzeit zu V 106/2021 und V 107/2021 anhängig“, berichteten Brückl und Schilchegger weiter.
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