Im Zuge einer von Deutschland organisierten Charterrückführung wurden 13 Nigerianer von Wien nach Lagos ausgeflogen. Bei den Afrikanern handelte es sich um fünf straffällig gewordene Männer sowie um acht Personen, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen wurden.
Koordiniert wurde der Abschiebeflug von insgesamt 47 Nigerianern von der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex). Wobei es sich bei den aus Österreich Ausgewiesenen um Personen handelte, die nach Erhalt des negativen Asylbescheides das Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist nicht freiwillig verlassen hatten.
Und: Die fünf strafrechtlich verurteilten Nigerianer haben ihre Strafen bereits verbüßt. Die Delikte dieser fünf Männer umfassten schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung sowie Suchtmittelvergehen.
Seitens des Bundesamtes für Fremdwesen und Asyl hatte man darauf geachtet, dass die Schubhaft vor dem Abschiebeflug unmittelbar an die Straftat verhängt wurde.
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