Lange wurde gerätselt, wann Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen des Verdachts der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss einvernommen wird. Zuletzt verdichteten sich die Hinweise, dass die Befragung bereits stattgefunden hatte. Die ÖVP bestätigte nun, dass der Regierungschef schon Anfang September einem Richter Rede und Antwort stand.
„Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die NEOS gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen“, schreibt Kanzler Kurz in einer Erläuterung.
Dabei habe er ausführlich zur Bedeutung einer doppelten Verneinung oder zu Unterschieden in der Formulierung Stellung nehmen können, so Kurz weiter. Der Bundeskanzler sieht „die ungerechtfertigten Beschuldigungen“ widerlegt und entkräftet.
Hintergrund ÖBAG-Bestellung
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Kurz wegen dessen Aussagen im Ibiza-U-Ausschuss zur Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Chef. Kurz sagte, er sei nur informiert gewesen, die Staatsanwaltschaft vermutet, nach der Durchsicht unzähliger Chatnachrichten, aber eine stärkere Involvierung des Regierungschefs.
Der Bundeskanzler wollte unbedingt von einem Richter befragt werden, dies wurde ihm vom Justizministerium gewährt. Bei dem Termin am 3. September war auch ein Vertreter der Staatsanwaltschaft dabei, dieser durfte aber keine Fragen stellen. Kurz brachte zu seiner Aussage eine schriftliche Erklärung mit. Darin heißt es: Ich „hatte nicht den geringsten Vorsatz oder auch geringsten Anlass, unrichtige Aussagen, die nicht meiner damaligen Erinnerung entsprechen würden, abzugeben“.
Ermittler müssten Vorsatz nachweisen
Der Vorsatz ist der wesentliche Punkt in der Sache. Einen solchen müssten die Ermittler nachweisen. Das Delikt Falschaussage wird theoretisch mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Gut informierte Kreise gehen mittlerweile allerdings nicht mehr von einer Anzeige gegen den Bundeskanzler aus.
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