Am zweiten November jährt sich der Terroranschlag von Wien zum ersten Mal. Bisher wurden rund 100.000 Euro Schmerzensgeld ausbezahlt, nun stockt die Regierung die finanzielle Hilfe auf und richtet einen Entschädigungsfonds, der vorerst mit 2,2 Millionen Euro ausgestattet ist, ein. Die Mittel können noch erhöht werden.
Vier Personen wurden am zweiten November 2020 in der Wiener Innenstadt von einem islamistischen Attentäter erschossen, 23 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, zahlreiche weitere traumatisiert. Kurz darauf stellte die Regierung einen eigenen Opferfonds in Aussicht, doch lange Zeit passierte nichts.
Die Betroffenen haben zwar Anspruch auf Leistungen aus dem Verbrechensopfergesetz, doch meist sind die Zahlungen nicht besonders hoch. Jetzt wurde der Entschädigungsfonds eingerichtet und mit 2,2 Millionen Euro gefüllt. „Es hat sich gezeigt, dass mit den Möglichkeiten des Verbrechensopfergesetzes allein nicht das Auslangen gefunden werden kann“, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Es hat sich gezeigt, dass mit den Möglichkeiten des Verbrechensopfergesetzes allein nicht das Auslangen gefunden werden kann.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
„Besser spät als nie“
Die Abwicklung übernimmt die Opferhilfeeinrichtung „Weißer Ring“. Opferanwalt Karl Newole, der nach eigenen Angaben für 20 Opfer Amtshaftungsansprüche wegen der Versäumnisse der Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Anschlags geltend macht, meint: „Besser spät als nie.“
In Sachen Terrorismusbekämpfung ist Österreich nach Ansicht der EU-Kommission säumig. Brüssel hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil bestimmte Elemente der Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden seien. Dem Vernehmen nach handelt es sich um mangelnde Unterstützungsdienste für Terroropfer sowie Versäumnisse bei der Einordnung terroristischer Straftaten.
Auch gegen Finnland, Kroatien und Luxemburg wurden Verfahren eingeleitet, die betroffenen Staaten müssen nun binnen zwei Monaten antworten.
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