Die Impfstoffe gegen Corona sind für Unter-Zwölfjährige noch nicht zugelassen. Dennoch lassen immer mehr Eltern ihre Kinder „off label“, außerhalb der Zulassung, impfen. Die emotionalen Reaktionen auf den „Krone“-Bericht über eine Ärztin, die auf Elternwunsch Kindern den Stich setzt, zeigt, wie verfahren die Impfdebatte ist.
Das „Krone“-Gespräch mit der Wiener Allgemeinmedizinerin Birgit Angel, die offen kundtat, auf Wunsch der Eltern schon jetzt Unter-Zwölfjährige außerhalb der Zulassung gegen Corona zu impfen, löste eine hitzige Debatte aus, die polarisierender nicht sein könnte.
Beim Impfthema gibt es keinen Graubereich, sondern nur noch Schwarz oder Weiß.
Allgemeinmedizinerin Birgit Angel
„Schon in der Früh war ich mit Beschimpfungen und Anrufen von Impfgegnern konfrontiert“, berichtet die 53-Jährige. „Auf der anderen Seite habe ich viel Zuspruch erhalten - von Familien aus ganz Österreich.“ Was stark spürbar ist: „Beim Impfthema gibt es keinen Graubereich, sondern nur noch Schwarz oder Weiß.“
Besorgte Mutter: „Von Impfgegnern umgeben“
Die Nachricht einer Oberösterreicherin hat die Medizinerin besonders berührt: „Ich bekomme jedes Mal Bauchschmerzen, wenn ich meine Töchter in die Schule bringe“, heißt es darin. „Wir sind umgeben von Impfgegnern, haben aber eine hohe Inzidenz. Die Kinder liegen mir seit Schulstart wegen einer Impfung in den Ohren, um Sicherheit zu haben.“
Andere wiederum verstehen nicht, warum Eltern nicht auf die Zulassung des Kinderimpfstoffs warten. Oder sind grundsätzlich dagegen, dass Kinder, die in der Regel nicht schwer an Corona erkranken, geimpft werden.
Vorerst nicht vorgesehen ist, dass die Covid-Impfung in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen wird: „Das ist derzeit nicht angedacht, da auch noch keine Empfehlung für alle Altersgruppen vorliegt. Das kostenlose Kinder-Impfprogramm wird aber laufend evaluiert und gegebenenfalls angepasst“, so das Gesundheitsministerium.
Kinderimpfung: Das müssen Eltern und Ärzte rechtlich beachten
Obwohl in Österreich noch kein Covid-Impfstoff für Kinder zugelassen ist, ist der Stich auch nicht verboten. Allerdings sind bestimmte Auflagen zu beachten, sagen die Juristen der Ärztekammer. Der Impfarzt muss in jedem Einzelfall eine besonders sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung sowie eine erweiterte Aufklärung vornehmen. Die Anwendung muss begründet werden, Eltern sind über die genauen Risiken aufzuklären. Kinder sollten zumindest in Grundzügen informiert werden.
Wird das alles eingehalten, müssen weder Mediziner noch Obsorgeberechtigte juristische Folgen befürchten. Ist der Stich medizinisch sinnvoll, „so können auch allfällig eingetretene Komplikationen in der Regel keine Haftung der Eltern auslösen“, heißt es. Die Ärztekammer sagt aber auch: Impfen unter 12 ist nicht empfohlen!
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.