Vier Tage und neun Stunden Knast - das ist die verfügte Strafe für einen Linzer, der bei der Eishalle sein Mopedauto vier Minuten am Stand laufen ließ und dann auch noch frech zu einer Polizistin war. „Sie war in Zivil und hat sich nicht als Beamtin zu erkennen gegeben“, legt Robert D. nun Beschwerde gegen die Strafen ein.
Ein möglicher Fall fürs „Heitere Bezirksgericht“: „Ich hätte die Frau nicht mit ,Du‘ angeredet, wenn ich gewusst hätte, dass sie eine Polizistin ist“, sagt der Linzer, der als Ordner bei der Eishalle tätig ist und beim Zusperren sein Mopedauto hatte laufen lassen.
„Eine, die daheim nur Milch säuft“
Die Frau sprach ihn darauf an, der Linzer erwiderte laut Anzeige: „Du bist sicher auch so eine, die daheim nur Milch säuft.“ „Das hätte ich mir gegenüber einer Polizistin verkniffen“, sagt Robert D. Er hat jetzt zwei Strafverfügungen: wegen „Luftverunreinigung“ (60 Euro oder zwölf Stunden Knast) und wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (100 Euro oder drei Tage und 21 Stunden Ersatzarrest).
Dabei ist laut Polizeijuristen unerheblich, ob er gewusst habe, dass die Frau Beamtin sei. Doch seien Polizisten, wenn sie im Zivilleben „einschreiten“, angehalten, sich als solche vorzustellen.
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