Wolfgremium in Tirol

„Die Dauer der Prüfung bei Rissen variiert“

Tirol
26.09.2021 09:00
Durch eine hohe Zahl an Rissen ist der Druck in der Wolfsfrage heuer erheblich gestiegen. Das Land Tirol reagierte mit der Einsetzung eines Fachkuratoriums, das im Jagdrecht verankert ist. Die „Krone“ sprach mit Klaus Wallnöfer, Vorstand der Abteilung landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht, in dessen Zuständigkeitsbereich das Gremium fällt.

„Krone“: Herr Wallnöfer, vor einem Monat wurde das Gremium gegründet, was hat sich seither getan, welche Erkenntnisse bzw. Beschlüsse gibt es? 
Wallnöfer: Nach Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage und Beschluss der Geschäftsordnung ist das Fachkuratorium erstmals Anfang September zusammengetreten. Das Gremium tritt anlassbezogen auf Basis der aktuellen Faktenlage zusammen. Diese hat sich seit der letzten Sitzung nicht wesentlich verändert. (Anm.: Ergebnisse siehe Daten und Fakten).

Wie lange dauert es vom Beschluss zum Abschuss?
Das Fachkuratorium wird laufend über Ergebnisse des Monitorings informiert, um bei konzentriertem Rissgeschehen rasch zu einer Einschätzung und Empfehlung über Vergrämung, Besenderung oder Entnahme gelangen zu können. Auf Basis der Empfehlung erlässt die Landesregierung eine Verordnung, die die Grundlage für einen Ausnahmenbescheid ist. Alle Beteiligten arbeiten unter Hochdruck, um eine rechtskonforme Prüfung zu gewährleisten. Wir reden hier sicher nicht von mehreren Wochen. Eine pauschale Aussage, wie lange diese Prüfung dauert, ist aber nicht möglich.

Wie viele getötete Nutztiere müssen Beutegreifer in welchem Zeitraum begehen, um Problemtiere zu sein?
Die Einschätzung des Verhaltens eines großen Beutegreifers lässt sich EU-rechtlich nicht auf eine Zahl herunterbrechen. Bei Rissen wird auch der Herdenschutz beurteilt. Wir orientieren uns am österreichischen Managementplan Wolf.

Klaus Wallnöfer (rechts) mit Landesjägermeister Anton Larcher (links) und LH-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP). (Bild: Land Tirol/Entstrasser-Müller)
Klaus Wallnöfer (rechts) mit Landesjägermeister Anton Larcher (links) und LH-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP).

Welche Einspruchsmöglichkeiten haben Naturschutzorganisationen?
Gegen Ausnahmebescheide besteht eine Beschwerdemöglichkeit an das Landesverwaltungsgericht.

Besteht die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen mit der EU aufgrund des hohen Schutzstatus?
Wir gehen davon aus, dass die Tiroler Rechtslage den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Besteht etwa mit Salzburg ein Austausch in der Wolfsfrage? Denn hier besteht ein gleich gelagertes Problem.
Die Rückkehr großer Beutegreifer verursacht überall im Alpenraum dieselben Probleme. Das Almenland Tirol ist hier besonders betroffen. Selbstverständlich besteht ein Austausch mit den anderen Bundesländern, etwa über das 2019 gegründete Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs. Außerdem findet ein laufender Austausch mit Südtirol, dem Trentino, aber auch mit Graubünden sowie Bayern statt.

Der WWF kritisiert das Kuratorium als „Geheimgremium“. Die Mitglieder sind anonym und per Gesetz der Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Ist das zeitgemäß?
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass über die Besetzung des Fachkuratoriums zum Schutz der Mitglieder vor persönlichen Angriffen und im Interesse der unbeeinflussten Vorbereitung seiner Entscheidungen keinerlei Auskunft erteilt werden darf.

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