Die Erben hatten argumentiert, dass es sich bei Czernin und seiner Frau Alix-May um Verfolgte des NS-Regimes handelte, weshalb diese sich zu einem Verkauf unter dem von ihnen angestrebten Preis gezwungen sahen. Der Beirat fand hingegen "keinen einzigen Hinweis", dass der Verkauf des Gemäldes an Adolf Hitler unter Zwang abgeschlossen wurde, wie die wissenschaftliche Koordinatorin des Beirats Eva Blimlinger betonte. "Vielmehr wurde der Verkauf aktiv von Jaromir Czernins Rechtsanwälten betrieben", heißt es im 34-seitigen Beiratsbeschluss. Der Beirat sieht es auch als gegeben an, dass Czernin dafür im Wesentlichen den bereits mit einem anderen Interessenten verhandelten Preis erhielt.
Politische Verfolgung laut Beirat nicht belegbar
"Weiters ergibt sich, dass die Darstellungen von Jaromir Czernin, er wäre politischer Verfolgung unterlegen, nicht belegbar sind", heißt es weiter. "Insbesondere spricht sein Antrag auf Aufnahme in die NSDAP vom 9. April 1940, in welchem er zusätzlich auf bestehende Mitgliedschaften in anderen Organisationen im Umkreis der NSDAP verwies, nicht für eine gegenüber dem NS-Regime distanzierte Haltung. Der Beirat übersieht keineswegs, dass Alix Czernin antisemitischen Anfeindungen ausgesetzt war, eine Kausalität mit dem Verkauf des Bildes durch ihren Ehemann ist jedoch nicht zu erkennen."
Anwalt: "Das ist eine Beleidung"
"Das ist eine Beleidigung", ärgerte sich Randol Schoenberg, Anwalt der Czernin-Erben. Er sei nicht von der Entscheidung verständigt worden. Und wenn man sich diese ansehe, sei sehr klar, dass man das Papier formuliert habe, ohne sein umfangreiches Gutachten von Ende Februar zu berücksichtigen. Für ihn sei unverständlich, wie man nicht klar sehen könne, unter welchem Druck Czernin und vor allem seine als "Vierteljüdin" eingestufte Frau Alix-May als Verfolgte standen: "Jeder, der zur Schlussfolgerung kommt, dass sie nicht verfolgt war, ist ein Idiot."
Es sei auch kein Argument, dass Czernin 1940 um Aufnahme in die NSDAP angesucht habe - dies sei eine Überlebenstechnik gewesen. "Sie stehen in den Schuhen von Adolf Hitler und verteidigen Adolf Hitler", zeigte sich der Anwalt von den Entscheidungen des Beirats enttäuscht: "Das ist eine Verharmlosung von dem, was die Nazis taten." Seine Forderung sei jedenfalls klar, so Schoenberg, der 2006 erfolgreich die Rückgabe von fünf Klimt-Gemälden aus dem Belvedere erstritten hatte: "Wenn sie glauben, sie liegen richtig, machen wir ein Schiedsgericht."
"Malkunst" zählt zu den wertvollsten Gemälden des KHM
Erleichterung hingegen bei KHM-Generaldirektorin Sabine Haag. Die Bedeutung der "Malkunst" für das KHM sei eindeutig. Bei der zwischen 1666 und 1668 entstandenen "Malkunst" handelt es sich um das größte Gemälde des niederländischen Malers Jan Vemeer, von dem insgesamt nur 37 Bilder erhalten sind. Es gilt als Hauptwerk. Es zeigt einen Künstler in seinem Atelier und vor seiner Staffelei, der dem Betrachter den Rücken zuwendet; vor ihm steht sein Modell mit einem Buch.
Im KHM, wo sich das Gemälde seit 1946 befindet, wurde ihm im vergangenen Jänner eine ausführliche eigene Ausstellung gewidmet. Seit der neuen Hängung der Gemälde findet sich die "Ikone der Malerei" nun im holländischen Kabinett, wo es noch besser zur Geltung komme, unterstrich Haag.
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