„Mein Gewissen ist rein!“, betonte die Angeklagte gebetsmühlenartig am Landesgericht St Pölten. Doch es half nichts: Schlussendlich musste sie eine Verurteilung hinnehmen. Im Juli vergangenen Jahres meldete die 46-Jährige bei der Polizei einen Einbruch in ihr Haus in Ybbs an der Donau im Bezirk Melk. Jemand sei in ihr Schlafzimmer eingestiegen und habe 3600 Euro in bar gestohlen. Das Geld war als Kaution für eine neue Wohnung gedacht. Das Problem: Besagtes Schlafzimmer war versperrt und laut Gutachten wurde das Fenster von innen eingeschlagen. Immer wieder tischte die Frau auf Nachfrage neue Versionen über den Tathergang auf.
Aussage „angepasst“
Schlussendlich sei der Einbrecher durch einen Spalt neben dem Kamin eingedrungen. Nicht förderlich erwiesen sich auch ihre Geldprobleme. „Was Sie gesagt haben, stimmt auf keinen Fall. Sie haben ihre Aussage immer der Beweislage angepasst“, begründete der Richter sein Urteil. „Wo ist da die Gerechtigkeit?“, tönte die Angeklagte.
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