In Feldkirch steht heute ein 38-jähriger Mann vor dem Schwurgericht, der seine 37 Jahre alte Freundin laut Anklage im November vergangenen Jahres in Bregenz derartig heftig gegen den Kopf getreten hatte, dass sie nach einer irreversiblen Hirnschädigung zehn Tage später im Spital verstarb. Die am Streit beteiligte Ex-Freundin des arbeitslosen Maurers wurde ebenfalls verletzt. Alle Beteiligten waren alkoholisiert, der Mann mit zwischen 2,1 und 3,4 Promille.
Die Schuld für die leichteren Verletzungen der Ex-Freundin nahm der 38-Jährige im Vorfeld des Prozesses auf sich, den Tod der 37-Jährigen könne er sich allerdings nicht erklären, er habe sie „definitiv nicht geschlagen“.
„Typische Aggressionshandlungen eines Suchtkranken“
Gerichtspsychiater Reinhard Haller bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit und stufte die vorgeworfenen Handlungen als typische Aggressionshandlungen eines schwer suchtkranken Menschen ein, der die Kontrolle verliere und impulsiv-aggressiv handle.
Dass die Verletzungen der Frau von einem selbst verschuldeten Sturz auf eine Tischkante herrühren, wurde von der Gerichtsmedizin ausgeschlossen.
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