Die Verwunderung bei einer Mutter aus Loosdorf im Bezirk Melk war groß: Schulbesuch trotz aufrechtem Absonderungsbescheid? Nachdem sie am Freitag von der Volksschule darüber informiert worden war, dass ein Mitschüler Corona-positiv sei, folgte am Abend der offizielle Bescheid für ihre Tochter. „K1-Kontaktpersonen mit Hochrisiko-Exposition“, stand darin zu lesen.
Vorgaben sind „ein Wahnsinn“
Die Folge: Sofortige Absonderung. Tags darauf ging es zum vorgeschriebenen PCR-Test. Negativ. Laut Bescheid darf damit – ausschließlich – der Schulunterricht samt Nachmittagsbetreuung besucht werden. Allerdings muss durchgehend ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Nachvollziehbar ist diese Vorgehensweise für viele Erziehungsberechtigte nicht: „Die Vorgaben sind ein Wahnsinn. Niemand kennt sich aus“, beschwert sich die betroffene Mutter.
Behörde informiert
Licht ins Dunkel bringt Bezirkshauptmann Norbert Haselsteiner: „Es handelt sich um eine neue bundesweite Vorgabe, wonach auch K1-Personen nach negativem PCR-Test ein Schulbesuch ermöglicht werden soll.“ Die Behörde versucht über die Corona-Hotline bestmöglich über alle Regelungen zu informieren.
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